Bankraub umgedreht?

Leserbriefe
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VORSPRUNG-Leser Armin Repp aus Wächtersbach schreibt über die Abwicklung seiner Insolvenz einen Leserbrief.



"Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich vor, eine Bank wird überfallen. Der Bankräuber erbeutet viel Geld. Man ermittelt seine Personalien, die Staatsanwaltschaft wird informiert. Der Fall ist geklärt. Jetzt kommt das Besondere. Die Staatsanwaltschaft verzichtet, nach einer eingehenden Beurteilung des Sachverhaltes, auf eine Strafverfolgung. Sie denken, das gibt es in unserem Rechtsstaat nicht! Dachte ich auch. Aber – mit ein bisschen Fantasie – kann man obige Situation auf meinen Fall übertragen.

Bei der Abwicklung meiner Insolvenz durch den Insolvenzverwalter und der Bank ist folgender Sachverhalt schriftlich vorhanden und der Staatsanwaltschaft durch mich bekannt gegeben worden. Im Wesentlichen gibt es eine schriftliche Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und der Bank, in der u.a. Folgendes wörtlich steht: „Jedenfalls lag im Mai 2007 ein konkretes Angebot (…) zu exakt 1. Mio. vor. Die damaligen Angebote wurden von Ihnen (Anm.: der Bank) mit dem Hinweis nicht akzeptiert, dass unterhalb eines Betrages von 1,15 Mio. € eine Veräußerung nicht in Betracht kommt, weil angeblich andere Angebote bei Ihnen schon vorlagen.“

Nicht nur meines Rechtsempfindens nach zu urteilen, sondern auch aufgrund der tatsächlichen Rechtslage, haben der Insolvenzverwalter und die Bank die Pflicht, das beste Angebot zu realisieren. Der Rechtsanwalt hat die Verfügung über den „Gegenstand“ aufgrund der nicht akzeptierten Angebote seinerseits an die Bank übergeben.

Für einen normalen Bürger ist damit klar, dass mit der Verfügungsübergabe ein Betrag von mindestens 1,15 Mio. € berechnet werden muss. Wird schlussendlich ein kleinerer Wert in die Berechnung eingeführt (240000€), so ist dies für mich, und jeden anderen, unverständlich und kommt einem Raub gleich. Der Gesetzgeber kennt hierzu einen eigenen Straftatbestand.

Ich bitte alle, die hier

- noch nähere Informationen benötigen oder

- mir erklären können, warum mir in diesem Fall angeblich nicht geholfen werden kann (insbesondere wäre mir die Erklärung der Staatsanwaltschaft wichtig, warum die
Beteiligten so handeln dürfen)

mir unter folgender E-Mail-Adresse eine Nachricht zukommen zu lassen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!."

Armin Repp
Langgasse 13
63607 Wächtersbach

Hinweis der Redaktion: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Leserbriefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft. Leserbriefe sind immer mit dem Namen und der Anschrift des Autors zu versehen und spiegeln die Meinung des oder der Autoren wider. Die E-Mail-Adresse zur Einsendung von Leserbriefen lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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