Ein Jahr auf Bewährung für Sprengstoff und Waffen

Schlüchtern
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Mit einer Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung endete vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau der Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Schlüchtern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Sprengstoff, Waffen und Munition, gefunden bei einem der Angeklagten aus dem so genannten „Automatensprenger-Prozess“, ursprünglich von ihm stammen.

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gerichtDer 34-Jährige hatte alle Tatvorwürfe bestritten, sein Verteidiger kündigte direkt nach der Urteilsverkündung den Gang in die Berufung an.

Die Vorsitzende Richterin Coretta Oberländer erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte schlecht beraten gewesen sei, weil er selbst für das Auffinden eines Schlagstockes („Totschlägers“) in seiner Wohnung dem Gericht noch eine Erklärung geliefert habe, die „komplett an den Haaren herbeigezogen“ sei. Der 34-Jährige wollte diese in Deutschland verbotene Waffe als Sexspielzeug eingesetzt haben.

Glauben schenkte die Kammer unterdessen der Aussage des vermeintlichen „Automatensprengers“, der gegen seine Verurteilung allerdings inzwischen Revision eingelegt hat. Der 35-Jährige, bis zu seiner Inhaftierung im gleichen Schlüchterner Stadtteil wie der Angeklagte wohnhaft und mit diesem gut befreundet, hatte zwar in diesem Verfahren überraschenderweise von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, allerdings zuvor gegenüber einem Haftrichter erklärt, dass der Angeklagte einen Karton mit 500 Gramm Sprengstoff sowie Waffen und Munition bei ihm zwischengelagert habe. Dieser Haftrichter erklärte in der hiesigen Verhandlung, dass er keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage hatte, auch ein Richter aus der Verhandlung gegen den 35-Jährigen stufte diesen als glaubwürdig ein.

Richterin Oberländer erklärte jetzt, dass der „Automatensprenger“ aus der Sicht des Gerichts nicht in der Lage sei, so eine komplexe Falschaussage aufzustellen. Die DNA-Spuren des Angeklagten, die an den Waffen und der Verpackung des Sprengstoffes gefunden wurden, wertete die Kammer ebenfalls als belastendes Indiz. Nicht genügend Beweise wurden unterdessen für einen weiteren Anklagepunkt gefunden: Der 34-Jährige sollte über einen längeren Zeitraum hinweg drei bis fünf Kilogramm Marihuana beim seinem Kumpel zwischengelagert haben, die Staatsanwaltschaft hatte aber schon bei ihrem Plädoyer in diesem Punkt einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert.

Die Verurteilung zu der einjährigen Freiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem soll der 34-Jährige insgesamt 8.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Auslieferungshaft in Spanien, wo er im Frühjahr dieses Jahres festgenommen worden war, wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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