Zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht?

Flörsbachtal
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Vom Klassenraum direkt in den Gerichtssaal: Nach dem ein 24-Jähriger aus Bad Orb gestern Vormittag seine Abschlussklausur geschrieben hatte, sah er sich vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Sigrid Haas am Amtsgericht Gelnhausen einem schlimmen Vorwurf ausgesetzt.



Am 9. Mai 2012 soll er im Flörsbachtaler Ortsteil Kempfenbrunn mit einem damals zwölf Jahre alten Mädchen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor. Die Verhandlung musste allerdings vertagt werden, da noch weitere Zeugen gehört werden sollen.

Der Angeklagte ist kein Unbekannter vor Gericht. Bereits im Alter von 17 Jahren wurde er zum ersten Mal wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt und ging damals gleich für vier Wochen in den Jugendarrest. Es folgten weitere Straftaten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hausfriedensbruch oder auch Trunkenheitsfahren gehörten zu seinem Repertoire. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der ihm jetzt vorgeworfen wird, war er allerdings noch nicht angeklagt.

Zuletzt wurde er im Januar 2011 verurteilt, erneut wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Damals erhielt er eine zweijährige Jugendstrafe. Die Vollstreckung wurde zunächst ausgesetzt, anschließend wurde ihm eine Bewährungszeit gewährt, in der er allerdings eine Fußfessel tragen musste.

Jetzt trifft ihn allerdings der bislang schlimmste Vorwurf. Laut Anklage soll er sich am 9. Mai 2012 mit dem Opfer in seiner Wohnung aufgehalten haben. Dabei hat die Zwölfjährige offenbar Wodka getrunken und legte sich aufs Bett, weil ihr übel war. Der Angeklagte soll das ausgenutzt und sie zunächst geküsst haben. Anschließend soll er das Mädchen teilweise ausgezogen und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Auf Antrag der Nebenklage wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklageschrift in der gestrigen Verhandlung ausgeschlossen. Begründung: Bei der Vernehmung des inzwischen 14-Jährigen kommen intime Details zum Vorschein. Der Angeklagte machte zunächst keine Angaben zu dem Vorwurf. Sein Verteidiger Steffen Hess stellte allerdings eine Erklärung nach der Vernehmung des Opfers in Aussicht.

In der Verhandlung stellte sich dann aber heraus, dass weitere Zeugen notwendig sind. Offen sind die Fragen, ob das Mädchen zum Tatzeitpunkt tatsächlich wie eine Zwölfjährige aussah und mit wem sie nach dem 9. Mai 2012 über die Tat gesprochen hatte. Die Verhandlung wird voraussichtlich im August fortgesetzt.


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