Zwölfjähriges Mädchen in Kempfenbrunn missbraucht

Flörsbachtal
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Wegen sexuellem Kindesmissbrauch in einem minderschweren Fall wurde ein 23-jähriger aus Bad Orb vom Jugendschöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Am 9. Mai 2012 hatte der Angeklagte mit einem zwölfjährigen Mädchen in seinem Heimatort Kempfenbrunn Geschlechtsverkehr.



Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Sigrid Haas ging allerdings davon aus, dass das Kind aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes wie vom Angeklagten angekommen deutlich älter wirkte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.

Erste Kontakte knüpfte ein inzwischen 15-jähriges Mädchen auf der Müllerwiese in Gelnhausen zum Angeklagten und zeigte offenbar wie ihre Freundin Interesse an dem deutlich älteren Mann. Der Bad Orber war damals 22 Jahre alt und traf sich zum ersten Mal auf einem Parkplatz im Biebergemünder Ortsteil Kassel mit den beiden Kindern. Zuvor hatte bereits eine Kontaktaufnahme über Facebook stattgefunden, wo die beiden Mädchen nicht ihr richtiges Alter angegeben hatten. Dort stand beim späteren Opfer als Altersangabe 16 Jahre, was der Bad Orber nach eigenen Angaben auch geglaubt haben will.

Am 9. Mai 2012 holte er gemeinsam mit einem Freund die Schülerinnen morgens um 9 Uhr an einer Bushaltestelle in Biebergemünd ab und alle vier fuhren zum Elternhaus des Angeklagten nach Kempfenbrunn. Dort wurde anscheinend so viel Alkohol konsumiert, dass sich die damals Zwölfjährige laut ihrer Aussage auf ein Bett gelegt hat, um zu schlafen. Der Angeklagte soll sich danach zu ihr gelegt und sie zunächst am Körper berührt haben, bevor er in sie eingedrungen ist. Die ein Jahr ältere Freundin soll mehrfach in das Zimmer gekommen sein und den Orber schließlich von dem Mädchen weggezogen haben. „Ich habe ihm damals gesagt, die ist ein bisschen jünger, mach nix mit ihr“, hatte sie noch bei der Polizei ausgesagt.

Daran konnte sich die 15-Jährige im Zeugenstand jetzt allerdings nicht mehr erinnern, das Gericht ging viel mehr davon, dass auch sie ein Auge auf den Angeklagten geworfen hatte. Beide sollen stark geschminkt gewesen sein und so deutlich älter gewirkt haben. Die Jüngere sagte allerdings aus, dass sie bereits beim ersten Treffen ihr wahres Alter genannt habe. Auch dass sich der Angeklagte nicht mit seinem richtigen Namen vorstellte und sein Alter mit 18 Jahren angab, legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last. Dazu kommt ein langes Vorstrafenregister des 23-Jährigen, der bereits mehrfach wegen Körperverletzungs-Delikten verurteilt wurde und bis zum Sommer dieses Jahres nur mit einer Fußfessel in Freiheit leben durfte. Der Angeklagte versuchte mit seinem Schlusswort unter Tränen die drohende Haftstrafe zu verhindern: „Sie hat gesagt, dass sie 16 Jahre alt ist und sich war auch mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden.“

Angezeigt hatte die Tat der Vater des Mädchen, der ihre Facebook-Nachrichten sichtete und so auf den Angeklagten kam. Diese Nachrichten waren aber teils widersprüchlich beziehungsweise für Außenstehende war nicht nachzuvollziehen, wer diese Nachrichten verfasst hatte, so Verteidiger Steffen Heß, der einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Der Vater kündigte nach der Urteilsverkündung an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der 23-Jährige aus Bad Orb bekam neben der einjährigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Geldbuße von 2000 Euro auferlegt, die er an die Sportförderung in Romsthal zahlen muss.


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