Am Freitag, 15.03., gegen 07.40 Uhr befuhr ein 20-jähriger Bad Orber die B27 zwischen AS Fulda Nord und Leipziger Straße in Richtung Süden und beabsichtigte, eine 18-jährige Burghaunerin zu überholen. Als die beiden Fahrzeuge auf gleiche Höhe waren, wechselte die Burghaunerin mit ihrem Golf auf den linken Fahrstreifen und hatte dabei vermutlich den Renault Megane übersehen, so dass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam.

Der Kulturkreis Bad Orb (Vorsitzender: Werner Johanns) lädt am Freitag, 5. April, 20 Uhr, zu einer Lesung mit Musik in den Gartensaal der Konzerthalle ein, wo noch bis zum 8. April die Kunstausstellung „Dialog der Elemente“ die Blicke auf sich zieht.

Ehrenbürger Henning Strauss hat in Abstimmung mit der Bad Orb Kur GmbH eine forsa-Umfrage zu den Zukunftsplänen am Horstberg in Auftrag gegeben. 77 Prozent der Befragten fühlen sich im Entscheidungsprozess übergangen und fordern eine stärkere Einbeziehung – etwa in Form eines Bürgerentscheids (72 Prozent). Zwei Drittel der Bad Orber sprechen sich zudem für ein alternatives Naturschutzprojekt – etwa die Entwicklung des Areals zum Kurwald – aus.

Den „hr1-Zuspruch“ im ersten Programm des Hessischen Rundfunks (hr1) wird in der Woche vom 18. bis 23. März Judith Vonderau (Bad Orb) übernehmen.

Foto: Michael Stuka

"Sehnsuchtziel Schottland" heißt die Dia-Show, die Michael Stuka am Mittwoch, 20. März, ab 19.30 Uhr im Tagungsraum der Lesehalle im Kurpark Bad Orb vorführt.

Von links: Bürgermeister Tobias Weisbecker und Mitarbeiter Frank Weis hissen die Flagge zum 65. Gedenktag des tibetischen Volksaufstands am 10. März.

Mehrere tausend tibetische Flaggen wehen am 10. März in Mitteleuropa und erinnern an den gewaltsam niedergeschlagenen Volksaufstand in Tibet.

Zwischen dem, was der Angeklagte an körperlichen Attacken vor Gericht einräumte, und dem, was eine Ärztin bei dem Opfer später an Verletzungen feststellte, gab es eine Diskrepanz. Letztlich wurde der 50-Jährige von Richter Wolfgang Ott wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) verurteilt. Es war eine Auseinandersetzung zwischen Eheleuten in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Frühmorgens waren die beiden Ende Oktober 2022 aneinandergeraten.

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