Prügel-Zwillinge aus Bad Orb müssen ins Gefängnis

Bad Orb
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Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis – so lautete die Strafe für zwei Brüder aus Bad Orb im Oktober des vergangenen Jahres im Amtsgericht Gelnhausen. Die Zwillinge sollen unter anderem im Juli 2014 an einer Schlägerei vor einem Döner-Imbiss in Birstein beteiligt gewesen sein, galten allerdings auch vorher schon als besonders verhaltensauffällig und aggressiv und standen zu dieser Zeit unter Bewährung. Akzeptieren wollten sie diese Strafe zunächst nicht und legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Seit Mittwoch ist allerdings endgültig klar: Die inzwischen 26 Jahre alten Brüder müssen ins Gefängnis.



Zu Beginn der Berufungsverhandlung im Landgericht Hanau wurde die Sach- und Rechtslage nochmals erörtert und das Gericht machte dabei klar, dass es für eine Minderung der Strafe bislang keine Anhaltspunkte gibt. Ganz im Gegenteil: Da auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war, drohte sogar ein noch längerer Aufenthalt im Gefängnis. Das wollten die Zwillinge offenbar nicht, nach kurzer Beratung mit ihrem Anwälten entschlossen sie sich, die Berufung zurückzuziehen und das Strafmaß zu akzeptieren.

Verurteilt worden waren sie im Oktober des vergangenen Jahres für zwei Taten. Im April 2014 hatten sie einen Skateboardfahrer in Gelnhausen provoziert und anschließend niedergeschlagen. Wie bei anderen Taten zuvor auch, waren sie dabei arbeitsteilig vorgegangen: Einer schlug zu und der andere sicherte ab. Am 17. Juli 2014 in Birstein musste dann aber beide anpacken. Nach einer ersten Auseinandersetzung vor einem Döner-Laden in Birstein wurden sie als Unterstützung gerufen und starteten dann mit weiteren Personen eine Massenkeilerei, bei der einer der Zwillinge einen Teil seines Daumens verlor. Gäste berichteten von fliegenden Fahrrädern und Blumenkübeln, Schlagstöcke und Messer sollen zum Einsatz gekommen sein. Der Betreiber des Lokals verließ wenige Tage später Hals über Kopf die Vogelsberggemeinde, weil er laut seiner Aussage Drohanrufe erhalten hatte.

Eine Tatbeteiligung der Zwillinge war schon bei der Verhandlung in Gelnhausen zumindest bei Gericht und Staatsanwaltschaft unstreitig: Die Studenten wurden von Zeugen wiedererkannt, außerdem Blutspuren von ihnen gefunden worden. Die 26-Jährigen hatten wie auch jetzt im Landgericht keine Angaben gemacht. Vor kurzem waren noch weitere Beteiligte an der Schlägerei, die an der Seite der Zwillinge kämpften, vom Jugendschöffengericht Gelnhausen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.


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