Kleptomanin klaut weiter: Irgendwann droht Gefängnis

Bad Orb
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Erst nur das Bezahlen vergessen, dann aber doch geklaut: Eine 57-jährige Frau aus Bad Orb saß bereits mehrfach auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen und fast immer aus dem gleichen Grund.



Die zweifache Mutter ist Kleptomanin, das wurde ihr sogar schon von einem Psychotherapeuten bestätigt. Vor dem Gefängnis würde sie das aber wohl nicht bewahren.

Und auch schon diesmal war es knapp: Als sie am 31. Januar dieses Jahres Ohrringe und Nagelfolien im Wert von 32,70 Euro aus einem Drogeriemarkt mitgehen ließ, stand sie unter Bewährung. Zunächst ließ sie von ihrer Anwältin vor Gericht erklären, dass sie die Ware in eine mitgebrachte Tasche gesteckt und dann an der Kasse schlichtweg vergessen habe. Vor allem angesichts ihres Vorstrafenregisters ließ sich diese Geschichte allerdings nicht lange aufrecht erhalten. Zehn Eintragungen wurden da bislang aufgeführt, zum ersten Mal wurde sie 1999 wegen Diebstahls verurteilt.

Einziger Ausweg: Ein Geständnis, mit dem sie sich vor allem ihre Freiheit bewahrte. Wegen Diebstahls wurde sie diesmal zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss sie ihre ambulante Therapie, die sie wegen ihrer Kleptomanie bereits seit längerem wahrnimmt, weiter fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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