Sexuelle Übergriffe und Gewalt: Schulleiter klagt wegen Schikanen

Bad Orb
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

„Es ist gut, dass das Kultusministerium an einzelnen Schulen die Aufklärung von sexuellen Übergriffen und Gewalt vorangetrieben und in einzelnen Fällen auch Entschädigungen angeboten hat. Die Aufarbeitung in den eigenen Reihen bleibt es aber bis heute schuldig“, sagt Jochen Nagel, Landesvorsitzender der GEW Hessen. Ulrich Vormwald, der als kommissarischer  Schulleiter der Kreisrealschule Bad Orb in den Jahren 2000 bis 2002 gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt an der Schule aktiv gewesen sei und sich schützend vor die Schülerinnen und Schüler gestellt habe, werde seitdem vom Ministerium geradezu verfolgt.



Zunächst hätten die Täter eine Audienz beim damaligen Staatssekretär erhalten, der damit diese Gruppe in ihrer Stimmungsmache gegen Ulrich Vormwald bestärkte, und anschließend ssollte er nicht als Schulleiter ernannt werden. Erst mit einer Niederlage des Dienstherrn vor Gericht, das eindeutig die Position von Ulrich Vormwald bestätigt habe, habe er sein Recht erkämpfen können. Vor dem Hintergrund der Konfliktsituation in Bad Orb habe sich Ulrich Vormwald jedoch auf einen Kompromiss mit Einsatz an einer anderen Schule eingelassen und werde seitdem – trotz immer wieder herausragender Beurteilungen durch unmittelbare Vorgesetzte – hin- und hergeschobenen und schikaniert. Seine Personalakte sei gefleddert worden, positive Beurteilungen entfernt.

„Nach langwierigen erfolglosen Versuchen, diese Situation in Gesprächen mit dem Ministerium nach vorn zu entwickeln, mussten wir erkennen, dass es dort letztlich keine Bereitschaft zur Aufarbeitung der Vorkommnisse und Rehabilitierung von Kollegen Vormwald gibt“, so Jochen Nagel. Deshalb bleibe nur noch der Rechtsweg.  Rechtsanwalt Dr. Jens Kolter erklärt hierzu: „Es wurde mündlich als auch schriftlich zumindest eine amtsangemessene Beschäftigung des Herrn Vormwald eingefordert, ebenso ein entsprechendes Würdigungsschreiben. Letzteres ist natürlich nicht gerichtlich einklagbar, würde aber den Mandanten in der gebotenen Weise zumindest rehabilitieren. Ein diesbezügliches Schreiben wurde vom Kultusministerium in Aussicht gestellt, liegt jedoch bislang nicht vor. Die gerichtlich einklagbare amtsangemessene Beschäftigung wurde bislang jedoch vollständig verweigert mit der Begründung, die Aufgaben des Herrn Vormwald in der Lehrkräfteakademie seien amtsangemessen, was jedoch in keiner Weise zutrifft. Eine schriftliche Entscheidung des Dienstherrn zu dem Antrag auf amtsangemessene Beschäftigung liegt bislang nicht vor, sodass nun eine Untätigkeitsklage erhoben werden muss, welche gegenüber dem Kultusministerium bereits auch schriftlich angekündigt wurde.“

Insgesamt bleibe die Fragen: Wie will das Kultusministerium in Gegenwart und Zukunft Schulleitungen und Kollegien dazu ermutigen, sich ebenso konsequent vor Schülerinnen und Schüler zu stellen, wie es Kollege Vormwald getan hat, wenn sie damit rechnen müssen genauso behandelt zu werden? „Wir brauchen deshalb eine konsequente Aufarbeitung dieses Falls und möglicher weiterer im Ministerium bekannter Fälle. Nur wer bei sich selbst aufklärt und nicht nur Altfälle an Schulen, bei denen die Täter bereits gestorben sind, aufarbeitet, ist glaubwürdig, wenn es heute darum geht Prävention für und Aufklärung von sexuellen Übergriffen und Gewalt voranzubringen“, so Jochen Nagel abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2