Windräder in Bad Orb: "Bleibt unser Trinkwasser sicher?"

Bad Orb
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Die große Waldfläche zwischen Bad Orb, Bieber und Villbach (Horstberg) beabsichtigt Hessenforst an die dänische Firma Ørsted zum Bau von Windindustrieanlagen zu verpachten (wir berichteten). "Die Fläche soll „möglichst ausschöpfend“ bebaut werden. Daraus folgt, dass rund 30 Windindustrieanlagen mit einer Höhe von 270 m gebaut werden könnten. Jede dieser Anlagen benötigt ein Fundament, welches aus Stahlarmierungen und Beton besteht. Der Durchmesser beträgt über 30 Meter und einer Tiefe von rund fünf Meter", meldet sich der Verein "Gegenwind Bad Orb" mit einer Pressemitteilung zu Wort.

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Und weiter: "Um die riesigen und viele hundert Tonnen schweren Anlagen in den gesunden Wald zu bringen und aufzubauen, werden breite Wege erforderlich. Vorhandene Waldwege müssen auf rund fünf Meter Breite ausgebaut oder vielfach neue Wege gebaut werden. Jede Anlage erfordert rund 10.000 qm Waldrodung. Darin enthalten sind Waldrodungen für neuen Straßenbau und Vergrößerungen der Radien vorhandener Wege. Im Verlauf der Bauarbeiten werden die Schwertransportwege mit bis zu einem Meter Basaltschotter ausgekoffert. Dieses ungeheuerliche, aber realistische Szenario spielt sich oberhalb des Orbtals und des Biebertals ab. In beiden Tälern befinden sich Trinkwasserquellen für Bad Orb, die Ortschaften im Biebertal und für Frankfurt. Bad Orb bezieht komplett sein Trinkwasser aus dem Orbtal, Ausnahme ist eine Ersatzquelle im Autal. Im Orbtal befinden sich die Kaiserbornquelle, die Orbquelle, welche sieben Quellen beinhaltet: die Orbquelle selbst, die Stierruhquelle, die Grünebornquelle, die Mackenbornquelle, die Mittelquelle, die Schweinstalquelle und die Kettentalquelle. Unsere Trinkwasserquellen sind mit drei unterschiedlichen Schutzzonen ausgestattet. Wasserschutzzonen I und II dürfen nicht bebaut werden. In Wasserschutzzone III dürfen Windindustrieanlagen errichtet werden. Im Orbtal stoßen die WSZ II der Orbquellen unmittelbar an die geplante Windindustriefläche. In einem von Gegenwind Bad Orb e.V. in Auftrag gegebenen Gutachten zur hydrogeologischen, quartärgeologischen und bodenkundlichen Bewertung werden die Gefahren aufgezeigt, denen unser Trinkwasser ausgesetzt werden soll. Das Gutachten beschreibt „die gelüfteten und von tektonischen Störungszonen durchzogenen Sandsteine des Buntsandsteins im Spessart als gute bis hervorragende Kluftgrundwasserleiter“. Hieraus folgt die berechtigte Vermutung, dass generell im Buntsandsteinspessart ein hohes Risiko besteht, dass Verunreinigungen nicht ausreichend gereinigt werden und sehr schnell Auswirkungen auf die Trinkwasserquellen haben."

Der Bau, Betrieb und Rückbau von Windindustrieanlagen führe zu einer massiven Reduktion der grundwasserüberdeckenden Schichten sowie einem möglichen Eintrag von mineralölhaltigen Kohlenwasserstoffen durch Betriebsflüssigkeiten oder von anderen wassergefährdenden Stoffen: "Dies sind schlecht abbaubare Stoffe. Zusätzlich könnten die Zuwegungen und die Leitungsverlegungen neue Fließwege schaffen. Diese Gefahren liegen nicht nur in der Wasserschutzzone II vor, sie sind schon in der Zone III kritisch zu sehen. Verschiedene frühere Gutachten attestieren dem Grundwasser im Bereich der potenziellen Windindustrieanlagen auf dem Horst bzw. den betreffenden Wasserschutzgebieten eine hohe Fließgeschwindigkeit. Verunreinigtes Regenwasser könnte also schnell an die Quellen gelangen. Bei starkem Regen erhöht sich erfahrungsgemäß die Ergiebigkeit der Orbquellen in kürzester Zeit. Zur Verhinderung des Eindringens unser Trinkwasser gefährdender Stoffe soll Regenwasser, das am äußeren Rand der Schutzzone II in die Erde eindringt, 50 Tage benötigen bis zu dessen Austritt an den Quellen. Im Orbtal wird dieser Wert offensichtlich weit unterschritten. Die für die Berechnung des Abstandes der sogenannten 50-Tage-Linie von einer Trinkwasserfassung wichtige Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers ist unbekannt. Die 50 Tage Linie der nichtbebaubaren Schutzzone II im Orbtal und an den Hängen zum Horst reicht offensichtlich in der Realität bis weit in die Windindustriegebiete hinein."

Der größte Teil des Windindustriegebietes liege in Wasserschutzzonen III: "Selbst hier ist zu fragen, warum in diesem äußeren Trinkwasserschutzgebiet gebaut werden darf. Hinzu kommt, dass nahezu das ganze Gebiet noch im äußeren Schutzgebiet unserer Heilquellen liegt. Kann das bedeuten, dass – niemand hofft es – selbst das Bad Orber Heilwasser kontaminiert werden könnte? Wenn die Waldzerstörung schon nicht verhindert werden kann fordern wir die Erstellung einer wissenschaftlichen, hydrogeologischen Bewertung und eines Baugrundgutachtes unter modernen geohydraulischen Aspekten, welche die tatsächliche Ausdehnung der Schutzzone II und die Unbedenklichkeit des Baus der Windindustrieanlagen in Wasserschutzzone III wissenschaftlich belegt. Die Bewertung muss von einem unabhängigen Gutachter erfolgen. D. h. er darf nicht vom Investor beauftragt werden, da damit eine finanzielle Abhängigkeit vorliegt.
Eine ähnliche „Empfehlung“ sprach bereits die Abteilung „Arbeitsschutz und Umwelt“ des Regierungspräsidiums Darmstadt im Rahmen der Erstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie aus. Es wurde im Jahr 2019 geschrieben: „Die Betroffenheit lässt sich anhand der vorliegenden Karteninformationen nicht genau ermitteln.“ Aber genau auf dieser Basis hat der Hessische Landtag den Teilplan Erneuerbare Energien beschlossen."

trinkwsgegenwinorb az


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