Bad Orb: Ehefrau „vielleicht ein bisschen fest“ angefasst

Bad Orb
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Zwischen dem, was der Angeklagte an körperlichen Attacken vor Gericht einräumte, und dem, was eine Ärztin bei dem Opfer später an Verletzungen feststellte, gab es eine Diskrepanz. Letztlich wurde der 50-Jährige von Richter Wolfgang Ott wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) verurteilt. Es war eine Auseinandersetzung zwischen Eheleuten in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Frühmorgens waren die beiden Ende Oktober 2022 aneinandergeraten.

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Laut Staatsanwaltschaft Hanau soll der Bad Orber seiner Frau dabei drei Faustschläge im Gesicht verpasst, sie auf den Boden geschubst und dort gewürgt haben. Der Familienvater räumte vor Gericht ein, seine Frau „geschubst“ zu haben, allerdings auf eine etwas ungewöhnliche Art: Er will sie dabei mit einer Hand fest um den Hals gepackt und sie auf diese Weise von sich weggestoßen haben. Dazu titulierte er sie als „billige Schlampe“. Sogleich soll sie nach seiner Erinnerung zum Gegenangriff übergegangen sein. Schläge gegen ihn konnte er allerdings aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit abwehren.

In seiner Aussage betonte der Angeklagte mehrfach, seine Frau „nur geschubst, nicht geschlagen“ zu haben, wenngleich er sie „vielleicht ein bisschen fest“ angefasst habe. Dem stand der medizinische Bericht gegenüber. Dort ist von Würgemalen am Hals die Rede, aber auch von Hämatomen im Gesicht, ferner Schürfwunden an Arm und Hand. Letztlich alles Verletzungen, die aus Sicht des Vorsitzenden nicht nur durch ein einfaches Wegschubsen erklärbar sind.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft resümierte eine „stumpfe Gewalteinwirkung durch die Faust“ und forderte eine Geldstrafe von 5400 Euro. Auch Richter Ott sah ein „mehrfaches Schlagen“ als gegeben an, blieb mit seiner Sanktion aber deutlich unter der Forderung der Anklagebehörde. Mittlerweile gehen die beiden Eheleute getrennte Wege. / hd


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