Amtsbekannt und pfandlos

Bad Orb
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Teurer Spaß mit einem Mietwagen: Eine 40-Jährige aus Bad Orb hatte sich im August 2013 bei einem Autohaus in Aschaffenburg einen Kleinwagen gemietet und die Raten nicht bezahlt.

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gerichtZunächst landete ein Mahnung nach der Anderen in ihrem Briefkasten, jetzt kam im Amtsgericht Gelnhausen auch noch eine Geldstrafe oben drauf. Am 21. August 2013 hatte sie vor Ort den Mietvertrag abgeschlossen, von den vereinbarten monatlichen Raten in Höhe von 500 Euro gingen beim Autohaus dann aber nur einmalig 450 Euro ein. Ende Januar 2014 beendete die Bad Orberin dann freiwillig ihre „kostenlose Spritztour“ und gab den Wagen bei der Polizeistation Gelnhausen ab. Das Strafverfahren wegen Betrugs lief da allerdings schon.

In der Verhandlung führte sie nun persönliche Gründe für ihre schlechte Zahlungsmoral an, wegen häuslicher Gewalt hätte sie zu jener Zeit aus ihrem Umfeld flüchten müssen und daher auch die Raten für den Wagen nicht zahlen können. Ein Blick in ihr Vorstrafenregister offenbarte aber, dass sich die 40-Jährige bereits zwölf Verfahren wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen musste, „amtsbekannt und pfandlos“ stellte das Gericht nüchtern fest. Im Mai 2012 hatte sie bereits die eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben und hätte den Mietvertrag daher eigentlich gar nicht abschließen dürfen.

Nun wird es richtig teuer für die Bad Orberin: Sie wurde im Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt, die Entscheidung wurde sofort rechtskräftig.


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