Toter Maximilian: Krankenakte vernichtet

Bad Orb
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Nach dem Tod von Maximilian G. aus Bad Orb vor über zwei Jahren müssen die Eltern bei ihrem Ansinnen nach Aufklärung einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Die Krankenakte des Dreijährigen ist nicht mehr in Papierform vorhanden, somit lässt sich nicht mehr beweisen, ob nachträgliche Eintragungen gemacht wurden. Das behauptet die Mutter von Maximilian und wirft Ärzten des Klinikums Hanau einen so genannten „Kunstfehler“ vor.

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Der Junge war Anfang 2014 zweimal mit schweren Atemproblemen ins Klinikum Hanau eingeliefert worden. Die Eltern behaupten, jeweils von den Ärzten nach Hause geschickt worden zu sein. Der Dreijährige verstarb am 9. Februar 2014 auf der Kinderintensivstation des Uniklinikums Frankfurt, zwei Tage zuvor hatte ihn seine Mutter früh morgens leblos im Bett vorgefunden. Und noch am Tag davor waren beide zur Behandlung im Klinikum Hanau gewesen.

Die Eltern wollten nun mittels eines forensischen Gutachtens beweisen, dass zwei Eintragungen in der Krankenakte von Maximilian G. nachträglich vorgenommen wurden. Auf einem Formular vom 29. Januar 2014, auf dem die Eltern nach einer Untersuchung im Klinikum Hanau mit ihren Unterschriften erklären, dass sie das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung verlassen, sind die Wörter „Dyspnoe“ (Atemnot) und „Tod“ aufgeführt. Die Mutter von Maximilian G. behauptet, dass sie diese Erklärung niemals unterschrieben hätte, wenn das schon damals draufgestanden hätte. Zudem verweist sie auf einen Arztbrief aus dem Klinikum Hanau an ihren Kinderarzt über die Untersuchung am 29. Januar 2014. Darin wird dem Jungen unter anderem ein „guter Allgemeinzustand“ attestiert.

Dass die Krankenakte nicht mehr in Papierform vorhanden ist, ist laut Monika Thiex-Kreye nicht ungewöhnlich und absolut rechtskonform. Die bisherige Geschäftsführerin des Klinikums Hanau, die zum 30. April 2016 ihre Tätigkeit beendet und einen Lehrstuhl angenommen hat, nahm auf Nachfrage kurz vor Ende ihrer Dienstzeit bereits Stellung. Demnach würden alle Krankenakten digitalisiert werden und stünden somit auch weiterhin zu Verfügung. Angesichts des laufenden Verfahrens bezieht sich die Klinik ansonsten weiterhin auf eine Pressemitteilung, laut der unter anderem die Eltern der ärztlichen Empfehlung einer stationären Aufnahme nicht gefolgt sein sollen.

Die Aufklärung des Falles hatte sich zuletzt verzögert, weil von der Staatsanwaltschaft Hanau zunächst keine passenden Gutachter gefunden und dann Ärzte als Sachverständige hinzugezogen wurden, die unter anderem auch in hessischen Kliniken und damit unweit des Klinikums Hanau tätig sind. Inzwischen laufen neue Anfragen an entsprechende Fachärzte, Ergebnisse liegen aber bislang nicht vor. Die Eltern waren da deutlich schneller: Ein Chefarzt einer Kinderklinik in Norddeutschland hatte laut Rechtsanwalt Martin Reinboth in seinem Gutachten eindeutig einen Arztfehler festgestellt. Der Jurist vertritt die Familie aus Bad Orb zivilrechtlich und bereitet derzeit eine Klage für diesen Rechtsweg vor.

Die Kriminalpolizei in Hanau hat inzwischen damit begonnen, Ärzte und Krankenschwestern zu vernehmen, auch die Eltern mussten erneut aussagen. Die Frage, warum die Krankenakte in Papierform nicht direkt mit Beginn des Ermittlungsverfahrens sichergestellt wurde, konnte die Staatsanwaltschaft trotz Anfrage bislang nicht beantworten. Wann mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens gerechnet werden kann, ist somit auch über zwei Jahre nach dem Tod des dreijährigen Maximilian G. weiterhin ungewiss.

Foto: Screenshot RTL.de


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