An der Wohnungstür überwältigt und geschlagen

Bad Soden-Salmünster
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Ungebetener Besuch kurz nach Mitternacht: Als ein 53-Jähriger Familienvater im September des vergangenen Jahres seine Wohnungstür in Salmünster öffnete, wurde er von zwei Männern überwältigt und geschlagen.



Vorangegangen war eine Streiterei zwischen allen Beteiligten in einem Lokal. Im Amtsgericht Gelnhausen wurden die beiden Täter jetzt wegen gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die erste, noch verbale Auseinandersetzung zwischen den drei Männern fand im Raum des türkischen Kulturvereins in Bad Soden statt. Nach Wortgefechten wurde die Polizei zu Hilfe gerufen, auch ein kleines Klappmesser soll zum Vorschein gekommen sein. Die Situation schien sich aber wieder beruhigt zu haben, zumindest waren die Streithähne zwischenzeitlich getrennt.

Doch die beiden 38- und 20-jährigen Angeklagten aus Bad Soden-Salmünster kamen offenbar nicht zur Ruhe. Zu Fuß machten sie sich auf den Weg nach Salmünster und trafen zunächst auf den Sohn des späteren Opfers. Eine kurze Verfolgungsjagd begann, der 19-Jährige schloss sich schließlich in der Toilette einer Shisha-Bar ein. Dort traten die Angeklagten eine Tür ein, wurden aber schließlich des Lokals verwiesen. Nur wenig später klingelten sie dann beim 53-Jährigen, der unbedarft die Haustür öffnete, weil er eigentlich seinen Sohn erwartete. Es folgten Schläge und Tritte, erst als Mutter und Tochter des Opfers laut um Hilfe schrien, verschwanden die beiden Angeklagten wieder.

In der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht wurde es jetzt vor allem für den 20-jährigen Angeklagten eng: Er war bereits vier Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten, stand aufgrund einer Jugendstrafe noch bis Mai 2018 unter Bewährung. Außerdem war er am 8. Dezember 2016 zum wiederholten Male ohne Führerschein am Steuer eines Pkw erwischt worden. Für die Staatsanwaltschaft Hanau hatte er daher seine Bewährungschance verspielt, gefordert wurde für ihn eine elfmonatige Haftstrafe. Das Gericht verhängte allerdings eine zehnmonatige Freiheitsstrafe und setzte diese nochmals für zwei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss er binnen drei Monaten 100 Stunden gemeinnützig arbeiten. Der 38-jährige Angeklagte, bisher noch unbescholten, wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch er muss 100 Sozialstunden leisten.


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