Laut Aussage der Seniorin hatte der Angeklagte zwei Jahre zuvor Arbeiten in deren Wohnung durchgeführt und im Mai 2017 noch ein Rechnungsexemplar vorbeigebracht. Bei dieser Gelegenheit habe er sich das renovierte Bad anschauen wollen. Dort habe er dann plötzlich seine Jacke aufgemacht und mit geöffneter Hose vor ihr gestanden. „Ich habe nur noch ‚raus‘ geschrien“, habe er danach die Wohnung wieder verlassen.
Der 48-Jährige schilderte hingegen, dass ihn die Zeugin im Badezimmer zunächst beäugt und dann gesagt habe, dass „sie auch gerne mal was junges sieht“. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hanau bestritt er. Allerdings soll er schon einmal derartig aufgefallen sein, zu einer Anzeige und zu einer Verurteilung kam es bislang allerdings noch nicht.
Das Gericht glaubte der 77-Jährigen und verurteilte den Handwerker wegen dieser exhibitionistischen Handlung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 1.875 Euro. Strafrichter Dr. Wolfang Ott riet dem 48-Jährigen zudem, sich dringend in psychotherapeutische Behandlung zu geben. Akzeptieren wollte dieser das Urteil allerdings nicht: „Ich habe ja nichts gemacht“, wurde die Entscheidung im Amtsgericht somit noch nicht rechtskräftig.
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