Hund misshandelt: Geldstrafe und Tierhalteverbot

Bad Soden-Salmünster
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Weil sie ihren Hund misshandelt habe soll, wurde eine 79-jährige Frau aus Bad Soden-Salmünster im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem darf sie drei Jahre lang kein Tier halten. Nachbarn hatten ausgesagt, dass sie den Vierbeiner geschlagen und getreten hat, außerdem soll eine Wunde nicht rechtzeitig behandeln worden sein.



Laut eigenen Angaben holte sie „Tom“ am 17. April 2015 aus einem Tierheim zu sich nach Hause. Weil dieser beim Gassigehen immer Kot gefressen habe, habe sie ihm mit der Leine auf den Rücken geschlagen. „Die war aber aus Stoff“, verletzen habe sie den Hund damit nicht wollen. Passiert sei dies einmal pro Woche „oder alle 14 Tage, anschließend hat er sich auf den Rücken gelegt und dann war es auch wieder gut hinterher“.

Irgendwann im Frühjahr 2015 zog sich Tom dann eine Verletzung an der linken Vorderpfote zu, die die 80-Jährige zunächst mit „Hausmitteln“ behandelte. Erst ein Jahr später brachte sie ihn in eine Tierarztpraxis in Steinau, war dort aber mit der Behandlung nicht zufrieden, sodass sie zu Hause wieder zu Spray, Puder und einem Spezialschuh griff, um den Jagdhund zu behandeln. Die Wunde wurde aber immer schlimmer und begann zu eitern, so dass sie im Dezember 2016 auf Anordnung des Veterinäramtes eine Tierklinik in Gelnhausen aufsuchte. Kurz danach wurde ihr „Tom“ laut eigenen Angaben dann gestohlen.

Mehrere Nachbarn berichteten in der Verhandlung, dass der Hund immer „sehr kurz“ geführt und ihm mit der Restleine ständig auf den Kopf geschlagen wurde. „Das war ein reines Wackelpaket“, berichtete ein 68-Jähriger von einem sehr verängstigten Hund. Und was die Angeklagte als „singen“ bezeichnete, nahm ein 31-jähriger Nachbar im Treppenhaus als „wimmern und knurren“ wahr. Eine 75-Jährige hatte zudem beobachtet, wie die Angeklagte auf den Hund mit der Leine einschlug, auch von Tritten war in der Verhandlung die Rede. Die Verletzung des Vierbeiners wurde über Monate beobachtet, auf eine Ansprache habe die 79-Jährige aber zunehmend aggressiv reagiert, berichtete ein Zeuge.

Für Strafrichter Dr. Wolfgang Ott war damit ein zweifacher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erwiesen, die Rentnerin aus Bad Soden-Salmünster wurde zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen á 30 Euro und somit insgesamt 2.250 Euro verurteilt. Außerdem wurde ein dreijähriges Tierhalteverbot ausgesprochen.


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