Bad Soden-Salmünster: Vergewaltigung auf Sportplatz nicht erwiesen

Bad Soden-Salmünster
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Schwerer Vorwurf gegen einen 23-Jährigen aus Bad Soden-Salmünster. Laut Anklage sollte er eine 20-Jährige vergewaltigt haben. Am Ende sprach ihn das Schöffengericht Gelnhausen von dem Vorwurf frei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin hatten Freispruch gefordert. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig.

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Der junge Mann war am 11. Juni 2022 mit dem Zug zu einer Sportveranstaltung nach Frankfurt gefahren. Auf dem Rückweg nahm er einen Regionalexpress, der in Wächtersbach endete. Für den weiteren Weg nach Hause fragte er eine flüchtige Bekannte per Handynachricht an, ob sie ihn abholen und nach Hause fahren könnte. Die 20-Jährige, die er aus der Schulzeit kannte, willigte ein und holte ihn nach 22 Uhr in der Messestadt ab. Auf der gemeinsamen Autofahrt erkundigte er sich dann nach Angaben der Frau auch danach, ob sie derzeit einen Freund habe. Als sie dies verneinte, soll er flapsig geantwortet haben, dann könne er ja „mit ihr tun und lassen, was er wolle“. Im Weiteren schlug der 23-Jährige vor, noch in eine „dunkle Ecke“ eines Sportplatzes in der Region zu fahren, um dort gemeinsam zu chillen.

An dem Ort angekommen, stiegen beide aus. Er ging um das Auto herum und begann auf der Fahrerseite sie unvermittelt zu küssen. Anschließend soll er sie bäuchlings auf die Motorhaube gedrückt, ihr Hose und Slip heruntergezogen und sie im Intimbereich berührt haben. Dann versuchte er, mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Zuvor hatte er noch ein Kondom aus seiner Bauchtasche geholt und es übergezogen. Das Vorhaben misslang jedoch, so dass sich beide wieder anzogen und ins Auto zurücksetzten. Dann brachte sie ihn nach Hause.
Anschließend rief sie die Polizei und meldete eine Vergewaltigung. Später fuhr sie zu ihren Eltern und erzählte von ihren Erlebnissen. Dort kamen dann Kriminalbeamte vorbei und starteten eine Spurensicherung am Wagen. Sie selbst wurde in eine Klinik gebracht und ebenfalls untersucht.

Dass es an dem Abend zu sexuellen Handlungen kam, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Diese seien allerdings „komplett einvernehmlich“ erfolgt. Das bestritt das Opfer vehement. Schon beim Küssen habe sie kundgetan, dass sie das nicht wolle, bei den weiteren Intimitäten sowieso, schilderte sie unter Tränen. Dabei habe sie auch probiert, ihn wegzudrücken. Letztlich seien diese Versuche erfolglos geblieben, weil sie auch Angst vor dem Angeklagten hatte. Dieser sei dermaßen grob und unsanft mit ihr umgegangen, dass sie zudem Verletzungen im Intimbereich davongetragen habe. Davon hatten die untersuchenden Ärzte allerdings keinen Vermerk in ihrem Bericht gemacht.

Obwohl es für den eigentlichen Vorfall keine unmittelbaren Zeugen gab, wurden dennoch mehrere Personen aus dem Umfeld der Frau gehört. Familienmitglieder betonten, dass sich die 20-Jährige nach dem Geschehen stark verändert habe, nicht mehr so locker und fröhlich wie zuvor sei. Auch sie selbst berichtete von psychischen und physischen Problemen. Sie habe sich beispielsweise zuhause zeitweise eingeigelt und nachts unter Schlaflosigkeit gelitten. Mittlerweile sei sie seit einigen Monaten in therapeutischer Behandlung. Die Verteidigerin des Angeklagten zweifelte diese Schilderungen an. Sie präsentierte Ausdrucke von Bildern aus sozialen Netzwerken, die die 20-Jährige dort nach dem Vorfall eingestellt hatte. Diese zeigten sie nach Angaben des Gerichts beispielsweise bei einem etwas freizügigen Foto-Shooting auf der Motorhaube ihres Autos.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Weiß sah abschließend den Vorwurf der Vergewaltigung nicht als ausreichend bewiesen an. Sicher sei, dass es zu sexuellen Handlungen zwischen den beiden kam – und dass die Frau durch den Vorfall traumatisiert sei. Aber Details in ihrer Aussage überzeugten das Gericht nicht, so die Frage, ob sie ausreichend geäußert habe, dass sie die Handlungen missbillige. / hd


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