Bewährungschance nicht genutzt: 20-Jähriger muss ins Gefängnis

Biebergemünd
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Das berühmte Fass ist für einen 20-jährigen Mann aus Biebergemünd übergelaufen: Das Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen schickte ihn für zehn Monate ins Gefängnis, eine weitere Bewährungschance hatte er sich in den vergangenen Jahren verspielt. Verurteilt wurde er diesmal wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zuletzt hatte er im März des vergangenen Jahres vor Gericht gestanden und anschließend die Auflagen des Gerichts nur teilweise erfüllt.



Am 13. Juli 2016 war der 20-Jährige mit einem Ford-Focus auf dem Weg von Gelnhausen nach Eidengesäß und überholte kurz vor dem Ortseingang, obwohl die Sicht nach vorne aufgrund einer Kurve stark eingeschränkt war. Prompt kam ihm auch ein Fahrzeug entgegen, ein Frontalzusammenstoß konnte nur mit Mühe verhindert werden. Dass sich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Polizeistreife hinter ihm befand, hatte der Biebergemünder offenbar nicht gemerkt. Als dann aber kurz hinter dem Ortsschild die Anhalte-Signale angingen, stellte er seinen Ford am Fahrbahnrand ab und flüchtete gemeinsam mit seinem Beifahrer zu Fuß. Wenig später stellte er sich dann aber doch der Polizei.

Bei einer Blutprobe wurde er anschließend positiv auf THC getestet, der Wert lag laut Gutachten in einem sehr hohen Bereich. Inzwischen will der 20-Jährige laut eigenen Angaben allerdings keine Betäubungsmittel mehr nehmen. „Das war halt doof“, kommentierte er sein waghalsiges Fahrmanöver. Das gilt wohl auch für seine Vorstrafen: 2015 wanderte er unter anderem wegen „Fahren ohne“ und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bereits für zwei Wochen in Jugendarrest, im vergangenen Jahr wurde er dann erneut ohne Führerschein erwischt und zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Von den ebenfalls verhängten 90 Arbeitsstunden sind bis heute aber immer noch 41 offen, die sechs Termine bei der Drogenberatung hat er gar nicht wahrgenommen.

„Bewährungschance nicht genutzt“, stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft fest und forderte die zehnmonatige Jugendstrafe, die das Schöffengericht schließlich auch verhängte. „Er hat seine Art und Weise wie er lebt immer weitergeführt, ohne sich um irgendwelche Regeln zu kümmern“, sah auch das Gericht angesichts der schlechten Verläufe der Bewährungen keine Möglichkeit für eine zweite Chance. Ganz aufgeben wird der Biebergemünder, der Vater eines einjährigen Kindes ist, aber wohl noch nicht: Direkt nach der Verhandlung beriet er mit seinem Verteidiger ein mögliches Berufungsverfahren.


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