Beschädigung von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt

Biebergemünd
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Anlässlich der  Bundestagswahl am 24. September 2017 wurden im Rahmen des Wahlkampfes der Parteien auch an den Biebergemünder  Straßen und Wegen zahlreiche Wahlplakate postiert.

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Leider sind bereits einige dieser Plakate mutwillig beschmiert oder gar zerstört worden. Deshalb weist das Ordnungsamt der Gemeinde Biebergemünd nun darauf hin, dass es sich bei solchen Taten um Sachbeschädigungen handelt, die strafrechtlich verfolgt werden können.

 


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