Windkraft im Spessart: Nachteile für Biebergemünd befürchtet

Ungleiche Verteilung der Windkraftanlagen in Südhessen. (Datenquelle RP Darmstadt, Graphik BI)

Biebergemünd
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Im Januar 2024 hatte HessenForst dem Projektierer Ørsted aus Dänemark den Zuschlag für die Bebauung der Windkraft Vorrangfläche 2-304 (VRG 2-304) zwischen Bieber, Bad Orb und Lettgenbrunn erteilt. "Aufgrund der geplanten, großflächigen Bebauung dieser Fläche mit 285 m hohen Windkraftanlagen sind massive Nachteile für den Naturpark Spessart und die Betroffenen in den umliegenden Kommunen zu erwarten. Da sich HessenForst und der Projektierer Ørsted öffentlich nur in recht allgemeinen Pressemitteilungen zu den Planungen geäußert hatten, hielt es der Vorstand der Bürgerinitiative (BI) "Windkraft im Spessart" für sinnvoll, die Sachlage und soweit bekannt den Stand der Planungen in einer eigenen Informationsveranstaltung vorzustellen", so die BI in einer Pressemitteilung.

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Offensichtlich hat die BI mit ihrer Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstag den Nerv der Betroffenen nach mehr Informationen über das bisher ziemlich verdeckt geplante Projekt getroffen, da die Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern sehr gut besucht war. In seiner Einführung bemängelte BI Vorstand Rolf Zimmermann die Vergabepraxis der Geschäftsleitung von HessenForst: "Im Rahmen eines Treffens des BI Vorstands mit dem Leiter des Landesbetriebs HessenForst, Michael Gerst, hatte dieser vor einigen Jahren zugesichert, dass die Verpachtung von Flächen nur in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen erfolgen soll. Wie das kürzlich veröffentlichte Schreiben an die Hessische Landesregierung von Landrat Thorsten Stolz (SPD) und dem Bad Orber Bürgermeister Tobias Weisbecker (CDU) deutlich macht, gab es so gut wie keine Beteiligung seitens der Betriebsführung von HessenForst."

Nachdem BI Vorstand Dr. Berthold Andres einen ersten Überblick über die Lage und Besitzverhältnisse des Vorranggebiets VRG 2-304 beziehungsweise der möglichen Anzahl von Windkraftanlagen gegeben hatte, zeichnete BI Vorstand Günter Hunold in einem sehr emotionalen Vortrag "die zu erwarteten Auswirkungen durch die geplante Bebauung in einem bisher intakten Waldgebiet auf". Der pensionierte Förster erwartet, "dass es durch die umfangreichen Kahlschläge für Zuwegung und Stellflächen für die geplanten Windkraftanlagen zu massiven Schädigungen auch im weiteren Umfeld kommen wird. Bisher im Kronendach weitgehend geschlossene Bestände sind den plötzlichen Belastungen durch Winddruck und hohe Temperaturen mit der einhergehenden Austrocknung nicht gewachsen, sodass sich die Rodungsflächen sukzessive ausdehnen und die Bestände absterben. Günter Hunold bemängelt, dass nach fast vollständiger ökologischer Zerstörung des Offenlandes durch Straßen- und Siedlungsbau, eine bis auf wenige Flächen industrialisierte Landwirtschaft, bereinigte Wasserläufe und Ufer, jetzt auch der Wald in weiten Teilen in ein Industriegebiet umgewandelt werden soll. Damit verschwinden weitgehend intakte Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Wir schädigen nachhaltig unseren Sauerstofflieferanten, Trinkwasserproduzenten, Schmutzfilter und CO2 Speicher. Wenn schon Windräder, dann zwar vielleicht mit weniger Gewinn, in unsere ökologisch armen Agrarsteppen“, führte Günter Hunold aus.

In einem weiteren Schwerpunkt des Abends stellte Berthold Andres aus seiner Sicht die Nachteile einer möglichen Bebauung des VRG 2-304 dar: "Neben den Belastungen durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf können insbesondere die Preise von älteren Immobilien in nahe gelegenen Ortsteilen wie Bieber, Roßbach oder Kasselgrund deutlich unter die Räder kommen. Eine unabhängige Studie aus 2019 geht davon aus, dass es je nach Abstand im Vergleich zu unbelasteten Lagen zu Preisabschlägen von über 20 % kommen kann. Eine Reduzierung dieser Nachteile ist nur durch eine Vergrößerung des Abstands möglich. Hier ist zum einen die neue Landesregierung gefragt. Andres wies in seinem Vortrag darauf hin, dass inzwischen fast 50 % aller in Südhessen in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen im Main-Kinzig-Kreis stehen. Es kann doch nicht sein, dass hier in Biebergemünd mit sehr kleinen Abständen der Windkraftanlagen zu Wohngebieten geplant wird, während im Hochtaunus, wo die Windverhältnisse sogar noch weit günstiger sind, bisher fast gar keine Anlagen gebaut wurden. Hier sind unsere lokalen Landtagsabgeordneten in der Pflicht, für ausgleichende Gerechtigkeit zu sorgen. Andererseits sind auch die Vertreter der Gemeinde Biebergemünd gefragt. Das Schweigen der Gemeinde Biebergemünd könnte von HessenForst und vom Projektierer Ørsted als Zustimmung ausgelegt werden und in einer Verschiebung der geplanten Anlagen in Richtung auf Bieber resultieren.“

In der abschließenden Diskussion machten sich einige Besucher deutlich Luft über das Vorgehen der Geschäftsleitung von HessenForst und forderten die Biebergemünder Gemeindevertreter auf, gemeinsam mit Landrat Stolz und der Stadt Bad Orb alles Mögliche zu unternehmen, um auch die Nachteile für die Biebergemünder Ortsteile zu minimieren. Zimmermann dankte an dieser Stelle ausdrücklich den Vertretern der Biebergemünder FWG Fraktion für ihre Beteiligung an der Diskussion und ihre Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Zimmermann bedauerte, dass trotz Einladung weder Bürgermeister Matthias Schmitt noch Vertreter der CDU, SPD und Grünen Fraktion die Infoveranstaltung besucht haben. Kurzfristig wird sich die BI der Petition „Keine Windkraftanlagen auf dem Horstberg bei Bad Orb und Biebergemünd“ der BI Gegenwind Bad Orb an die Hessische Landesregierung anschließen und geht nach der stark besuchten Veranstaltung von einer regen Beteiligung der Biebergemünder aus. Weitere Informationen zur geplanten Bebauung des VRG 2-304 hat die BI auf ihrer homepage www.windkraft-im-spessart.de zusammengestellt.

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Visualisierung von Windkraftanlagen auf Vorrangflache 2-304 mit Blick über Bieber. (Quelle: Vernunftkraft Hessen)

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Ungleiche Verteilung der Windkraftanlagen in Südhessen. (Datenquelle RP Darmstadt, Graphik BI)


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