Geldstrafe: Rechnung bei Motorradhändler nicht bezahlt

Biebergemünd
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Eine offene Rechnung in Höhe von 2.600 Euro hat ein 48-jähriger Mann aus Aura bei einem Motorradhändler in Biebergemünd hinterlassen.

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Er hat seinem Sohn im April 2014 einen Motorroller gekauft, ohne dafür das nötige Kleingeld zu haben. Der Händler zeigte den Familienvater bei der Polizei an, jetzt musste er sich wegen Unterschlagung im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.

„Sind sie nie auf die Idee gekommen, den Roller zurückzugeben, wenn sie ihn nicht bezahlen können?“, wusste der Angeklagte auf diese Frage von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott keine Antwort. In Zahlungsschwierigkeiten sei er gekommen, weil seine Kunden ihre Rechnungen nicht beglichen hätten, mehr als eine Anzahlung in Höhe von 900 Euro hätte er daher nicht leisten können. In der Verhandlung hatte er jetzt 600 Euro in bar dabei, den restlichen Betrag könne er in einigen Wochen zahlen, kündigte er eine Schadenswidergutmachung an.

Für den 48-Jährigen war es allerdings nicht der erste Auftritt vor Gericht: Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes war er vom Landgericht Hanau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt worden, hat einen Großteil davon abgesessen und steht noch bis dieses Jahr unter Führungsaufsicht. Diesmal kam er deutlich günstiger weg: Das Gericht verurteilte ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Zufrieden war damit allerdings nicht: „Ich werde zu meinem Anwalt gehen und dagegen Einspruch einlegen“, kündigte er beim Verlassen des Gerichtssaales an.  


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