17-Jähriger stirbt auf L3195: Bewährungsstrafe für Unfallfahrer

Birstein
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Der Tod eines 17-jährigen Jugendlichen aus Grebenhain im Sommer des vergangenen Jahres auf der Landstraße zwischen Hettersroth (Birstein) und Hitzkirchen (Kefenrod) wäre vermeidbar gewesen. Zu dieser Auffassung kam das Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen und hat einen 34-jährigen Mann aus Brachttal wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte den Jugendlichen mit seinem Pkw von hinten erfasst, der 17-Jährige erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Beim Unfallfahrer wurde anschließend eine Alkoholisierung festgestellt.



Der Unfall geschah am 18. Juni 2016 kurz nach 23 Uhr: Vier Jugendliche waren zu Fuß auf dem Heimweg von einem Fußballschoppenturnier in Hettersroth, liefen entlang der Landesstraße 3195 in Richtung Hitzkirchen. Sie hörten Musik, zogen einen Bollerwagen hinter sich her – und waren alle dunkel gekleidet. Auch der 17-Jährige, weshalb ihm eine Mitschuld an dem Unfall angerechnet wurde. So wie seine drei Begleiter hat er den von hinten ankommenden Wagen offenbar nicht gehört.

Das Gericht geht daher von folgendem Unfallhergang aus: Zirka 300 Meter vor dem Ortseingang Hitzkirchen kamen zunächst zwei Pkw den jungen Leuten entgegen, die langsam an ihnen vorbeifuhren. Man kannte sich und grüßte sich gegenseitig. Genau in diesem Moment kam der Brachttaler aus Richtung Hettersroth, dort war er seit zirka 12.30 Uhr ebenfalls auf dem Fußballturnier, angefahren und fuhr ungebremst mit zirka 74 Stundenkilometern zwischen der Gruppe und den Fahrzeugen hindurch. Ein Sachverständiger hatte diesen Wert ermittelt und auch festgestellt, dass er in jener Nacht als erstes den Bollerwagen erkannt haben müsste, da schon aber 30 Meter vor der Unfallstelle war und sich ein Zusammenstoß selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr hätte vermeiden lassen können.

Allerdings hätte er wohl schon deutlich vorher erkennen können, dass er auf der Landesstraße auf eine unklare Verkehrssituation zufährt. Eine 27-jährige Zeugin stand mit ihrem Pkw an einer Kreuzung in Hitzkirchen und hat selbst von dort wahrgenommen, dass die beiden Pkw extrem langsam an der vierköpfigen Fußgruppe vorbeifuhr. Der Angeklagte, der aus der anderen Richtung auf die Gruppe und die Fahrzeuge zufuhr, hätte daher laut Auffassung des Sachverständigen mindestens aus 100 Metern Entfernung  zumindest die Scheinwerfer erkennen müssen. Und diese zur Verfügung stehende Strecke hätte demnach für einen Bremsvorgang noch ausgereicht.

Dass er das nicht getan hat, führte das Gericht auf seine Alkoholisierung zurück. Vier bis fünf Cola-Bier will er bei dem Fußballturnier getrunken haben, laut einer Rechtsmedizinerin müssen es allerdings mindestens zehn gewesen sein, um auf die deutlich über ein Promille zu kommen, die bei ihm festgestellt wurden. Dass er sich geblendet gefühlt hat, gab der 34-Jährige selbst zu, auch das führte das Gericht auf seinen Alkoholgenuss zurück.

Verurteilt wurde er nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Trunkenheit. Die einjährige Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Seinen Führerschein, den er direkt nach dem Unfall abgeben musste, bekommt er zunächst auch nicht wieder. Hier wurde eine weitere Sperre von acht Monaten verhängt.


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