Verurteilter Vergewaltiger bei Einbruch erwischt

Birstein
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Nach einem Einbruch in eine Gaststätte in Birstein vor zwei Jahren ist ein zweiter Täter verurteilt worden. Ein 43-jähriger Mann aus Eppertshausen hat im Amtsgericht Gelnhausen gestanden, gemeinsam mit zwei Komplizen aus den Räumlichkeiten mehrere Gegenstände entwendet zu haben. Für den Angeklagten war es bereits der zweite Auftritt vor Gericht binnen weniger Tage, in der Vergangenheit saß er unter anderem auch schon wegen einer Vergewaltigung mehrere Jahre im Gefängnis.



Einer seiner Komplizen war im vergangenen Jahr wegen des Einbruchs und weiterer Taten zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Während der Angeklagte den Namen des dritten Namens angeblich nicht mehr wusste, sagte ihn der diesmal als Zeuge geladene zweite Täter frei heraus, so dass sich dieser auch noch einem Verfahren stellen muss.

Die drei Männer waren zwischen dem 12. und 14. Januar 2016 nachts von hinten an das Gaststättengebäude in der Reichenbacher Straße in Birstein herangefahren. „Die Tür war am Anfang zu, dann war sie offen“, spielte der 43-Jährige seine Rolle bei dem „Bruch“ etwas herunter, gab aber eine Beteiligung zu. Die Polizei stellte später fest, dass die Kellertür aufgebrochen war und sich die drei Männer so Zugang zu der Gaststätte verschafften. Dabei wurden sie von einer Überwachungskamera gefilmt, was letztlich jedes Abstreiten sinnlos gemacht hätte. Geklaut wurden Laptop und Tablet, Fernseher samt Receiver und eine Kaffeemaschine. Letztere bekam der Angeklagte als „Lohn“.

Was ihm nun vor Gericht blühte, war ihm durchaus bekannt: Bereits 21 Voreintragungen weist sein Register auf, darin noch nicht enthalten eine Verurteilung in Bad Neustadt eine Woche zuvor wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der dreifache Vater, laut eigenen Angaben mit bis zu 100.000 Euro verschuldet und momentan als Garten- und Landschaftsgärtner tätig, hatte zudem wegen Vergewaltigung und räuberische Erpressung mehrere Jahre im Gefängnis verbracht.

Dort muss er jetzt zumindest zunächst nicht wieder hin: Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der 43-Jährige zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er binnen sechs Monaten 100 Stunden gemeinnützig arbeiten. „Mit einer weiteren milden Entscheidung sollte sie nicht mehr rechnen“, gab ihm Strafrichter Dr. Wolfgang Ott mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.


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