Birstein: Mit Brechstange auf Nebenbuhler eingeschlagen

Birstein
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Mit einer Brechstange hat ein 29-jähriger Mann im Dezember 2016 in Birstein auf einen vermeintlichen Nebenbuhler eingeschlagen und das Opfer dabei an Kopf und Hand verletzt. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der Täter am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, außerdem muss er 2.000 Euro an seinen Kontrahenten zahlen.



Beide Männer stammen aus Gedern, der Tatort war vor der Wohnung der jetzigen Freundin des Angeklagten und „Schulfreundin“ des Opfers im Birsteiner Ortsteil Fischborn. In den frühen Morgenstunden des 2. Dezembers 2016 kam der 29-Jährige von einer Montagetour zurück und traf dort das Opfer und einen weitere Bekannten an. Angeblich haben beide seiner Freundin beigestanden, weil deren Hund im Sterben lag.

Allerdings will der Angeklagte schon einige Zeit zuvor dem sechs Jahre älteren Opfer mitgeteilt haben, dass er ihn dort nicht mehr sehen wolle, als Gründe nannte er in der Verhandlung vorausgegangene Sticheleien und Provokationen. Als der 35-Jährige der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, nicht sofort nachkam, erhitzten sich die Gemüter. Gegen 5 Uhr hatte das Opfer schließlich doch die Haustür gerade hinter sich zugezogen, als der Angeklagte ihm folgte und zunächst mit einer Kopfnuss sein Missfallen kundtat. Anschließend schlug er mit einer Brechstange zu, mindestens einmal, was er zugab, vermutlich aber eher dreimal wie vom 35-Jährigen behauptet. Zumindest hatte dieser insgesamt drei Wunden am Kopf und einen komplizierten Trümmerbruch an der Hand, den er sich bei einem Abwehrversuch zuzog.

Der 29-Jährige ist bereits zweimal strafrechtlich wegen Diebstahls und eines Verkehrsdeliktes in Erscheinung getreten und wurde zu Geldstrafen verurteilt. Diesmal fiel das Urteil deutlich härter aus: Die einjährige Haftstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro kann er in monatlichen Raten á 100 Euro abstottern. Während der Verhandlung hatte sich der Angeklagte beim Opfer entschuldigt.


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