Mietnomaden: Kinder retten Angeklagte vor Gefängnis

Brachttal
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„Die widerrufen meine Bewährung“, war sich die 37-jährige Angeklagte sicher und rauchte nervös vor der Urteilsverkündung im Amtsgericht Gelnhausen eine ihrer möglicherweise letzten Zigaretten in Freiheit. Im Juni 2014 war sie in Hanau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, jetzt stand sie wegen dreifachen Betruges gemeinsamen mit ihrem Ehemann erneut vor Gericht. Staatsanwalt Joachim Böhn hatte für sie weitere 18 Monate Haft gefordert, diesmal ohne Bewährung. Angesichts der Beweislage keine Überraschung, die gab es dann aber bei der Urteilsverkündung: Strafrichterin Petra Ockert folgte zwar dem Strafmaß, setzte die 18 Monate aber erneut zur Bewährung aus. Der 26-jährige Ehemann der Serienbetrügerin wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, ebenfalls auf Bewährung.



Beide hatten im Vogelsberg Wohnhäuser angemietet und waren einen Großteil der Miete schuldig geblieben. In Brachttal war dem Vermieterehepaar so ein Schaden von zirka 2.100 Euro entstanden, in Birstein machte der Vermieter sogar über 7.000 Euro geltend. Außerdem hatte die Angeklagte bei einem Bekannten Bett und Küche gekauft und von den vereinbarten 800 Euro nur 350 Euro gezahlt. Zu Prozessbeginn bestritt das Ehepaar alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Hanau, am zweiten Verhandlungstag wurde dann zumindest der Betrug in Birstein eingeräumt. Durch ein Schuldanerkenntnis soll der Vermieter aus Wächtersbach jetzt in Raten entschädigt werden – 70 Monate lang mit jeweils 100 Euro. Knapp drei Monate wohnten die Angeklagten in dem Haus, hinterließen unter anderem Teppiche voller Hundekot und kaputte Rollos.

Nicht viel besser war es zuvor in Brachttal. Dort lebten sie von August 2014 bis Mai 2015, immerhin sprang das Sozialamt nach dem Jahreswechsel ein und übernahm einen Teil der Miete. Auch hier verschwiegen sie, dass sie bereits mit 40.000 Euro verschuldet sind und die Miete in Höhe von 750 Euro monatlich plus Nebenkosten nicht leisten können. Hals über Kopf hatten sie das Haus verlassen, inzwischen wohnen sie in Bebra. Auch dort haben sie ein Haus angemietet, zahlen laut eigenen Angaben über 2.000 Euro Miete.

Von dem langen Vorstrafenregister des Ehepaares weiß vermutlich auch ihr jetziger Vermieter nichts: Der 27-Jährige fiel seit 2012 wegen mehrerer Verkehrsdelikte auf, nach der Hochzeit im Folgejahr kamen dann auch Verurteilungen wegen Betruges hinzu. Allerdings war es bei ihm bislang bei Geldstrafen geblieben. Ganz anders die Situation bei seiner Ehefrau: 2001 wurde sie das erste Mal wegen Betruges verurteilt, saß anschließend zweimal im Gefängnis, auch eines ihrer Kinder wuchs teilweise in einem Mutter-Kind-Haus einer Justizvollzugsanstalt auf. Zuletzt dann die Verurteilung im Juni 2014 in Hanau zu zwei Jahren Haft - nur ein Tag mehr, und diese Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Damit rechneten vor der Urteilsverkündung nicht nur die Angeklagte, sondern auch die Zuschauer, unter denen sich ehemalige Vermieter des Ehepaares befanden. Richterin Ockert wollte die dreifache Mutter, die noch zwei Kinder im nicht schulfähigen Alter hat, aber offensichtlich nicht ins Gefängnis schicken. „Ich habe mir sehr schwer getan“, berücksichtigte sie aber auch, dass die Schadenswidergutmachung an den Vermieter des Wohnhauses in Birstein nur funktioniert, wenn sich die 37-Jährige weiterhin auf freiem Fuß befindet. Außerdem habe es sich bei dem Urteil aus dem Juni 2014 in Hanau zwar um insgesamt 98 Betrugsfälle gehandelt, die allerdings aus lauter kleinen Bestellungen zusammengesetzt hätten.

Die 18-monatige Gefängnisstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, bei ihrem Ehemann beträgt die Bewährungszeit drei Jahre. Beide müssen jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und werden einer Bewährungshelferin unterstellt. Die Richterin warnte allerdings vor weiteren Straftaten und vor der Nichterfüllung der Auflagen. Ockert: „Das, was heute gut erscheint, kann noch vor Weihnachten zusammenfallen wie ein Kartenhaus.“ Die Verurteilung des 26-jährigen Angeklagten ist rechtskräftig, gegen die Entscheidung für die Serienbetrügerin wird die Staatsanwaltschaft vermutlich Berufung einlegen.


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