Bundeswehrsoldat mit Falschgeld erwischt

Brachttal
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Ein Bundeswehrsoldat aus Brachttal wurde im Juli des vergangenen Jahres mit Falschgeld erwischt. Vom Jugendschöffengericht wurde er am Montag im Amtsgericht Gelnhausen deshalb verwarnt und zu einer Geldzahlung verurteilt, deutlich größeres Ungemach droht allerdings von seinem Arbeitgeber. Seinen Job als Zeitsoldat dürfte der 20-Jährige bald los sein.

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Am 16. Juli 2015 wollte er mit einem 50-Euro-Schein den Eintritt am Gederner See bezahlen, die offenbar nicht besonders gute Fälschung fiel aber prompt auf. Als die herbeigerufene Polizei seine Personalien aufnahm, fiel den Beamten in seinem Geldbeutel ein weiterer 50-Euro-Schein auf und auch der war gefälscht. Gegenüber der Polizei erzählte er, er hätte die Scheine als Wechselgeld in einer Spielothek erhalten, vor Gericht tischte er jetzt allerdings eine andere Geschichte auf. Wenige Tage vor dem 16.Juli 2015 habe ihm eine Person in der Unterführung am Gelnhäuser Bahnhof das Falschgeld angeboten. Zehn Euro will er für die „falschen Fuffziger“ bezahlt haben. „Welche Version soll ich jetzt glauben?“, war Staatsanwalt Hans-Walter Jung von der Aussage des Angeklagten nicht sonderlich überzeugt, zumal die Wechselquote selbst für Falschgeld ungewöhnlich niedrig wäre und die Personenbeschreibung von dem angeblichen Geldüberbringer ziemlich dürftig ausfiel. Jung zog daher eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht in Erwägung, ließ sich allerdings von der Jugendgerichtshilfe umstimmen.

Der 20-Jährige lebt noch zu Hause bei seinen Eltern und da tauchte dann am 11. November 2015 die Polizei auf. Für die Suche nach weiteren falschen Geldscheinen war es zwar deutlich zu spät, allerdings fanden die Polizisten drei Patronen, die in einem Regal neben einem Schokoladen-Nikolaus standen. Eine davon war scharf, zwei gehörten zur Übungsmunition der Bundeswehr. Die ermittelt jetzt gegen den Brachttaler und reagiert in solchen Fällen erfahrungsgemäß äußerst empfindlich. Dieser Falschgeld-Prozess und ein mutmaßlicher Verstoß gegen des Kriegswaffenkontrollgesetz dürften dafür sorgen, dass der Zeitsoldat demnächst seinen Dienst quittieren muss.

Deshalb hat er sich auch schon nach anderen Möglichkeiten umgeschaut, zieht jetzt eine Ausbildung als Automobil- oder Bürokaufmann in Erwägung. Bis dahin muss er allerdings zunächst seine Geldstrafe abbezahlen. Wegen in Verkehr bringen von Falschgeld wurde er vom Jugendschöffengericht verwarnt und zu einer Zahlung von 2.000 Euro an den Sozialdienst katholischer Frauen in Bad Soden-Salmünster verurteilt.


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