Brachttal: Drei Windkraftanlagen genehmigt

Brachttal
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Im Gemarkungsbereich von Brachttal können drei Windkraftanlagen errichtet werden. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt  hat jetzt eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die westlich des Ortsteils Spielberg und südwestlich des Ortsteils Streitberg entstehenden drei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 126-3.45 mit einer Spitzenhöhe von ca. 212 m und einem Rotordurchmesser von 126 m haben eine Leistung von jeweils 3,45 MW.

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Nach Mitteilung der Behörde war der Entscheidung eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen und Gutachten entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen und bei Beachtung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren zu befürchten sind, war dem Antrag zu entsprechen.

Um dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen Rechnung zu tragen, sind u. a. bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Beispielsweise sind - zur Sicherstellung der Einhaltung der maximal möglichen Beschattungsdauer – einzelne Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet. Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind zudem auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Eingriffe konnten zugelassen werden, weil sie auf ein Mindestmaß beschränkt wurden und vollständig durch Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.

Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, sind z.B. spezielle Schutzvorkehrungen für Rotmilane und Fledermäuse getroffen worden. So sind temporäre Abschaltungen für Rotmilane erforderlich, sowie die Programmierung von Fledermausabschaltungen einschließlich eines zweijährigen Höhenmonitorings.

Wie das Regierungspräsidium noch weiter erläutert, sind zur Prüfung des Antrages in dem nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und Kommunen eingeholt worden, die sich alle positiv geäußert haben. Grundlage der Genehmigungsentscheidung waren fachliche Gutachten, u.a. die Schallprognose, Schattenwurfprognose, ein Turbulenzgutachten und diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz, wobei die letzten  ergänzenden Fachgutachten erst Anfang September 2016 bei der Behörde eingingen.

Die Antragstellerin hat weiterhin beantragt, dass der Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht wird. Die Veröffentlichung erfolgt am 31. Oktober 2016 im Hessischen Staatsanzeiger  und auf der Homepage des RP Darmstadt.


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