Schöffenwahl 2018

Bruchköbel
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Im ersten Halbjahr 2018 finden im gesamten Bundesgebiet die Wahlen für Schöffen und Jugendschöffen statt.



Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, beginnend 2019 bis 2023. Die Städte und Gemeinden suchen Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Hanau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Schöffinnen und Schöffen leisten einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen Rechtsprechung.

Ihre Bewerbung für das Amt des Schöffen / der Schöffin für die Stadt Bruchköbel richten Sie bitte bis spätestens 6. April 2018 an die:

Stadtverwaltung Bruchköbel

Hauptstraße 32

63486 Bruchköbel

Ihre Bewerbung für das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin richten Sie bitte bis spätestens 6. April 2018 an den:

Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises

Barbarossastraße 16 – 24

63571 Gelnhausen

Die Bewerber/innen für das Amt des Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Bewerbungsformulare können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Die Sachbearbeiterinnen der Stadtverwaltung stehen Ihnen ebenfalls für Fragen und Auskünfte zur Verfügung – gerne auch telefonisch (Frau Nejedly-Willig, Tel.: 06181 975221, Frau Barth, Tel.: 06181 975283) Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt! Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und die Bereitschaft die Verantwortung für das Urteil zu übernehmen. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte eine gesundheitliche Eignung vorhanden sein. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Stadt Bruchköbel, die in das Schöffenamt gewählt werden wollen, müssen zu Beginn der Amtszeit am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein, im Stadtgebiet wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.


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