Stadt erinnert Bürger nochmals an die Räumpflicht

Bruchköbel
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Angesichts der aktuellen Wetterzustände macht die Stadt die Bürgerinnen und Bürger nochmals darauf aufmerksam, dass bei Schnee oder Eisglätte eine Reinigungs- und Räumpflicht für Grundstücks- und Wohnungseigentümer besteht.



Die städtische Straßenreinigungssatzung verpflichtet alle Grundstückseigentümer dazu, Gehwege, die an das Grundstück angrenzen, von Eis und Schnee freizuräumen.

Um einen funktionierenden Winterdienst in allen Straßen zu ermöglichen, ist es außerdem wichtig, dass die geltenden Park- und Halteverbotsregelungen eingehalten werden. Bauhof-Leiter Manfred Waitz betont: „Gerade in den Nacht- oder frühen Morgenstunden mit schlechter Sicht, sind freie Straßen und auch ganz besonders nicht zugeparkte Gehwege unerlässlich für einen reibungslosen Winterdienst.“ Der Bauhof, der für die Räumung der Bruchköbeler Straßen zuständig ist, hält dafür 50 Tonnen Streusalz bereit.

Der Bauhof ist in Winterdienst-Rufbereitschaft. Das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich bereit, wenn nötig ab 4 Uhr morgens die Straßen der Stadt von Eis und Schnee freizuräumen. Vornehmlich die Busstrecken sowie Straßen mit Gefälle. Auch für die Gehwege vor städtischen Grundstücken und an Bushaltestellen sind sie zuständig. Der Winterdienst ist in der Regel bis Februar notwendig, wird aber nach Bedarf auch verlängert.

 


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