Campingplatz Bärensee: Schließung für Pächter "rechtlich fragwürdig"

Bruchköbel
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Die Interessengemeinschaft Bärensee (kurz IGB e. V.) für über 1.000 Pächter der Freizeitanlage Bärensee äußert in einer Pressemitteilung Unverständnis und Empörung über die vorübergehende Schließung des Geländes. "Wie in der Pressemitteilung der Stadt Bruchköbel als auch im Statement des Betriebsleiters der Wirtschaftlichen Betriebe, Herrn Weber, nachzulesen ist, hat sich der Magistrat bereits am Donnerstagvormittag dazu entschlossen, die Freizeitanlage Bärensee wegen mehrerer 'urplötzlich' aufgetretener Wasserrohrbrüche für mindestens 14 Tage zu schließen. Die Vertretungen der Camper wurden erst um 17:02 Uhr über die Maßnahme informiert, dass um 17:00 Uhr das Wasser abgestellt wird", so der Vorsitzende Rudolf Schmid.



"Da die Freizeitanlage Bärensee entsprechend der Pachtverträge an über 1.000 Pächter ganzjährig verpachtet und zur Nutzung gestellt wird, ist eine komplette Schließung der Anlage wegen Wasserrohrbrüchen und darüber hinaus unter Androhung der Abschaltung der Stromversorgung zu allen Parzellen rechtlich mehr als fragwürdig. Dieser Vorgang stellt nicht nur einen Eingriff in die Grundrechte dar, sondern erfüllt den Sachverhalt der Nötigung. Unmissverständlich will die IGB e. V. jedoch hiermit zum Ausdruck bringen, dass den Wirtschaftlichen Betrieben (WB) von betroffenen Pächtern schon vor Wochen - Anfang Dezember - verschiedene Wasserschäden gemeldet wurden. Es wurde von den Mitarbeitern der WB erklärt, dass dies den vielen Niederschlägen und dem Hochwasser geschuldet sei. Über diese Aussagen und Bewertung der Sachlage kann sich nun jeder seine eigene Meinung bilden. Die jetzt angeführte Begründung vom Magistrat und den Wirtschaftlichen Betrieben, dass erst jetzt - nach Rückgang des Frostes - die Schäden aufgetreten und zu erkennen sind, ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die bereits vor Wochen die eventuellen Rohrbrüche gemeldet haben. Der Vorsitzende der IGB e. V. meldete den Wirtschaftlichen Betrieben selbst per Email unter anderem einen Wasserschaden auf einer Parzelle, welche bis jetzt unbeantwortet geblieben ist und auf die wir jetzt auch nicht näher eingehen wollen. Entsprechend der Tatsache, dass nur begrenzte Abschnitte der Freizeitanlage von den Wasserschäden betroffen sind, stellt die Argumentation von Magistrat und Wirtschaftlichen Betrieben in ein unglaubwürdiges Licht", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Warum dem Magistrat jetzt so daran gelegen sei, den Pächtern temporär den Zugang zu ihren Freizeithäuschen zu verwehren, könne nicht schlüssig begründet werden: "Die undurchdachte Ankündigung in allen öffentlichen Online-Portalen birgt jetzt natürlich auch die Gefahr von Einbrüchen/Vandalismus und es eventuell auch zu Bränden kommen könnte. Die komplette, nicht begründete Abschaltung des Wassers ist hinsichtlich vorliegender Brandschutzauflagen unhaltbar. Es ist dem Magistrat nicht nur bekannt, sondern wird schon seit Jahren geduldet, dass in der Freizeitanlage circa 300 Härtefälle/Pflegebedürftige dauerhaft ihr bescheidenes Leben führen, da einfach nicht genügend Geld für eine Wohnung oder ein Pflegeheim zur Verfügung steht. Hat man bei dieser Maßnahme berücksichtigt, wie es mit diesen Menschen weitergeht oder ist das nicht relevant? Sollte es bei den anstehenden Reparaturarbeiten (die unstrittig nur durch Versäumnisse der Verantwortlichen in der Vergangenheit begründet sind) erforderlich werden, dass es zu kurzfristigen kompletten Absperrungen des Wassers in der gesamten Anlage kommt, so ist für diese Zeit vom Magistrat nicht nur die Bereitstellung von Toilettenwagen, sondern auch Frischwasserstellung wie beispielsweise durch das THW zu gewährleisten."

Die IGB e. V. erwartet laut Schmid hierzu eine umgehende Stellungnahme des Magistrats und entsprechende Bekanntgabe durch die Wirtschaftlichen Betriebe.


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