Sperrung der B 45 zwischen Bruchköbel und Roßdorf aufgehoben

Bruchköbel
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Die Arbeiten zur grundhaften Erneuerung der Bundesstraße (B) 45 zwischen Bruchköbel und dem Abzweig L 3347 nach Roßdorf sind weitestgehend abgeschlossen.



Wie geplant, kann daher am kommenden Samstag die Vollsperrung auf dem Streckenabschnitt im Laufe des Tages wieder aufgehoben werden. Für die noch durchzuführenden Schutzplankenarbeiten ist keine Vollsperrung mehr erforderlich. Diese erfolgen in den kommenden beiden Wochen außerhalb der Verkehrspitzenzeiten im Rahmen von Tagesbaustellen unter Einengung des Verkehrsraumes.

Die Fahrbahn der Bundesstraße war bereits durch verschiedene Fahrbahnschäden insbesondere aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und des Schwerverkehranteils, gekennzeichnet. Durch die Erhaltungsmaßnahme wird die B 45 entsprechend den heutigen verkehrlichen Erfordernissen instandgesetzt. Damit kann der Entstehung größerer Schäden mit der Folge einer späteren, wesentlich umfangreicheren und damit kosten- und nicht zuletzt zeitintensiveren Sanierung entgegengewirkt werden. Selbst Winter mit Temperaturen um den Gefrierpunkt beeinträchtigen den Straßenzustand massiv. Feuchtigkeit dringt sogar durch die kleinsten Risse und Spalten ins Innere der Fahrbahndecke, gefriert bei Frost und nimmt dabei an Volumen zu. Es entstehen Frostaufbrüche, die sich unter Verkehrsbelastung zu tiefen Schlaglöchern entwickeln können. Durch die Erneuerung der Fahrbahn auf der B 45 zwischen Bruchköbel und Roßdorf wird somit weiteren Substanzverlusten entgegengewirkt. Damit steht den Verkehrsteilnehmern nun ein neuer Bundesstraßenabschnitt zur Verfügung, auf welchem nicht nur der Fahrkomfort verbessert wird, sondern auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Bundesrepublik Deutschland investiert in diese Erhaltungsmaßnahme ca. 1.100.000,-- Euro.

Hessen Mobil, das Straßen- und Verkehrsmanagement des Landes Hessen, bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für Ihre Rücksichtnahme und Ihre Geduld, sowie für Ihr Verständnis in Bezug auf die notwendigen Einschränkungen während der Baumaßnahme.


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