Windpark Flörsbachtal: Neue Gutachten bestätigen Bedenken

Flörsbachtal
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Im Rahmen des Erörterungstermins für den geplanten Windpark Flörsbachtal-Roßkopf hatte die BI Windkraft im Spessart massive fachliche Mängel in den von der juwi Energieprojekte GmbH vorgestellten Gutachten aufgedeckt.



Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hatte deshalb von juwi zusätzliche Untersuchungen zu Rotmilan und Mopsfledermaus gefordert, deren Ergebnisse jetzt zumindest teilweise vorliegen.

Die neuen Gutachten der juwi bestätigen die damaligen Bedenken der BI in vollem Umfang. Der Gutachter schreibt jetzt zum Beispiel wörtlich zum Vorkommen der Mopsfledermaus: „Grundsätzlich stellt sich 2016 im Untersuchungsgebiet eine völlig neue Situation dar: die Quartierbäume und -bereiche von 2013 sind nicht mehr existent“. Die den geplanten Windkraftanlagen am nächsten stehenden Quartierbäume der Fledermäuse sind einer, den gesamten Bestand betreffenden Durchforstung zum Opfer gefallen. Abweichend von den im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Frühjahr vorgelegten Gutachten belegen die neuesten Untersuchungen jetzt eine Wochenstubenkolonie mit acht Mopsfledermaus-Wochenstubenquartieren in direkter Nähe zu den geplanten Windkraftanlagen. Mit Ausnahme einer Anlage würden alle Windkraftanlagen in der vom Hessischen Umweltministerium erst im Juni 2016 - aus fachlicher Sicht bedenklich – von 5.000 m auf 1.000 m reduzierten Tabuzone rund um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus stehen. Dazu BI Vorstand Berthold Andres: „Dieser Vorgang zeigt einmal mehr sehr deutlich das skandalöse Vorgehen der Verantwortlichen in diesem Genehmigungsverfahren. Mit geschönten Gutachten hat juwi und die Naturenergie Main-Kinzig im Frühjahr versucht eine Genehmigung zu erschleichen, störende Quartierbäume wurden vorher im Rahmen einer Durchforstung einfach platt gemacht“. Da diese Quartierbereiche der Flörsbachtaler Verwaltung bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt waren, haben die Verantwortlichen für den Flörsbachtaler Wald mit der Durchforstung und damit der Zerstörung von Quartieren besonders geschützter Tierarten ganz offensichtlich vorsätzlich gegen das Artenschutzrecht § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Bundesnaturschutzgesetz) verstoßen. Dieses Recht verbietet es, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere von besonders geschützten Arten – darunter fallen auch Quartiere der Mopsfledermaus - zu beschädigen oder zu zerstören.

Auf Basis der neuen Untersuchungsergebnisse ist eine Genehmigung für einen Windpark Flörsbachtal nach der aktuellen Vorschriftenlage völlig ausgeschlossen. „Wir erwarten, dass das Regierungspräsidium Darmstadt und die Naturschutzbehörden dem Druck der Politik standhalten und sich an die Vorgaben zum Schutz besonders geschützter Arten halten“, ergänzt der BI Vorsitzende Andres. Die finanziellen Interessen der Windkraftprojektierer und der Naturenergie Main-Kinzig dürfen den Artenschutz im Main-Kinzig-Kreis nicht einfach aushebeln.

Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. ist ein im Jahre 2012 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Mehr Informationen gibt es auf der homepage der BI unter www.windkraft-im-spessart.de.


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