Nach dem Erörterungstermin im Mai vergangenen Jahres seien durch den Gutachter der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal erhebliche Mängel in den Gutachten zum Bauantrag nachgewiesen wordeb. "Daraufhin bekam die Firma Juwi die Gelegenheit, ihre unvollständigen Gutachten zu überarbeiten. Diese Nacharbeiten wurden der oberen Naturschutzbehörde im Oktober 2016 vorgelegt. Nach eingehender Prüfung stellte die Behörde daraufhin fest, dass wiederum wesentliche Bestandteile unvollständig sind und verlängerte daraufhin das Verfahren um 3 Monate. Erneute Gutachten waren nötig und auch hier hatte die Bürgerinitiative die Gelegenheit Einsicht zu nehmen und lies daraufhin diese Gutachten ebenfalls bewerten. Dabei fiel auf, dass die von Juwi vorgelegte Studie des Bundesamtes für Naturschutz lediglich aus umgeschriebenen Auftragsgutachten der Windkraftindustrie besteht. Auftragsgutachten sind jedoch grundsätzlich keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen, und daher aus Sicht unserer Gutachter keine maßgeblichen Erkenntnisquellen zumal sie auch nicht öffentlich zugänglich sind, wie bei jeder ordentlichen wissenschaftlichen Arbeit üblich! Das Bundesamt stellt sogar selbst klar, dass es keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernimmt. Auch das letztlich vorgelegte eigentliche Gutachten von Juwi erfolgte ausschließlich auf einer Auswertung von Auftragsgutachten der Windenergie und ist daher aufgrund fehlender Nachprüfbarkeit ebenso zu bewerten wie die BfN Studie. Beide Gutachter der Bürgerinitiative stellen einhellig fest, dass aufgrund des Artenschutzes der Windpark nicht genehmigungsfähig ist", so die Bürgerinitiative.
Auffallend an den neu vorgelegten Unterlagen sei auch die Tatsache, dass die Firma Juwi offensichtlich über internen Emailverkehr zwischen dem Umweltministerium und der Regierungspräsidentin informiert sei. "Aus einer Mail des hessischen Umweltministeriums soll nun abgeleitet werden, dass der Schutzradius für die Mopsfledermaus als Dienstanweisung auf 200 Meter zu reduzieren ist. Das Ministerium dementiert dies jedoch auf schriftliche Nachfrage. Pikant daran ist, dass der Schutzradius um Wochenstuben der Mopsfledermaus erst im Sommer 2016 durch das Ministerium in einem Erlass von 5000m auf 1000 m reduziert wurde. So stellt sich uns die ernsthafte Frage ob sich der Naturschutz nun endgültig der Umsetzung der Energiewende unterordnen muss. Anders ist eine solche Verschärfung der Genehmigungsrichtlinien innerhalb von 6 Monaten in einem laufenden Genehmigungsverfahren für uns nicht erklärbar. Wir können nur hoffen, dass die zuständigen Behörden noch unabhängig entscheiden und sich nicht politischem Diktat unterwerfen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
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