Windpark Flörsbachtal-Roßkopf: Gutachter räumt Fehler ein

Flörsbachtal
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Die BI Windkraft im Spessart zieht eine überwiegend positive Bilanz aus dem Erörterungstermin zum geplanten Windpark Flörsbachtal-Roßkopf.



Es gab eine ganze Reihe neuer Erkenntnisse, die bisher von Projektierer juwi und dem Investor Naturenergie Maim-Kinzig so nicht dargestellt wurden. Des Weiteren sieht sich die BI in ihrer kritischen Einschätzung der eingereichten Gutachten bestätigt. Gleich bei der Vorstellung des Vorhabens stellte die Vertreterin der Genehmigungsbehörde RP Darmstadt, Frau Vogel-Wiedler, klar, dass aufgrund des großen Umfangs der geplanten Rodungen für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das entspricht damit nicht den bisherigen in der Öffentlichkeit gemachten Angaben des Projektierers juwi, dass der Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf freiwilliger Basis erfolgt sei. Als weitere Überraschung stellte sich dann heraus, dass für die Stromtrasse zum geplanten Einspeisungspunkt beim Umspannwerk Eiserne Hand bisher weder der genaue Trassenverlauf festgelegt wurde noch ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist. Die BI fragt sich, ob mit einer Genehmigung möglicherweise für die von der Trassenführung betroffenen Kommunen vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Nachdem die BI bereits zu Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung beanstandet hatte, dass die Genehmigungsunterlagen für den Windpark Flörsbachtal-Roßkopf nicht wie sonst üblich in digitaler Form zur Verfügung gestellt wurden, zeigen diese neuen Details erneut sehr deutlich, dass weder der Projektierer juwi noch der Investor Naturenergie Main-Kinzig großes Interesse an einem transparenten Verfahren hat und die Öffentlichkeit nur unzureichend informiert.

Beim Tagesordnungspunkt Naturschutz wurde es erwartungsgemäß spannend. Im Rahmen der Diskussion musste der Gutachter von juwi einräumen, dass seine Gutachten handwerkliche Unzulänglichkeiten und Fehler enthalten. Im weiteren Verlauf der Erörterung bestätigte sich auch die Kritik der BI, dass in den Gutachten zu Großvögeln und Fledermäusen Standards und Methoden aus den Jahren zwischen 2012 und 2016 in unzulässiger Weise so vermischt wurden, dass hauptsächlich nur die für den Bau von Windkraftanlagen günstigen Bedingungen herausgepickt wurden. Vorgaben, die einen höheren Schutzstandard fordern, wie beispielsweise die 5.000 m große Tabuzone rund um Wochenstuben der Mopsfledermaus aus dem hessischen naturschutzrechtlichen Leitfaden von 2012 wollten die Gutachter dagegen nicht einhalten. Nach Einschätzung der BI ist damit keine gesicherte Aussage zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz möglich. Die BI geht nach dem Erörterungstermin davon aus, dass ein Windpark Flörsbachtal-Roßkopf nach den aktuell gültigen naturschutzrechtlichen Vorgaben und Untersuchungsverfahren nicht genehmigungsfähig sein wird. Dazu der BI Vorsitzende Andres: „Als anerkannter Naturschutz- und Umweltschutzverband werden wir deshalb alle Nacharbeiten bei den naturschutzrechtlichen Untersuchungen sehr genau verfolgen und im weiteren Verlauf des Verfahrens alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen.“ Immerhin hat juwi im Rahmen des Erörterungstermin versprochen, künftig alle weiteren Gutachten auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.


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