Metalldiebstahl in Freigericht: Vier Bulgaren verurteilt

Bernbach
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Der Diebstahl von tonnenweise Altmetall von einem Entsorgungsunternehmen in Freigericht im April dieses Jahres ist zumindest teilweise aufgeklärt. Ein 36-jähriger Bulgare hat im Amtsgericht Gelnhausen gestanden, in eine Lagerhalle eingebrochen zu sein und unter anderem Kupfer, Messing und Aluminium geklaut zu haben. Drei mitangeklagte Landsmänner von ihm schwiegen allerdings vor dem Schöffengericht zu den Vorwürfen und konnten deshalb nur wegen Hehlerei verurteilt werden. Aufgrund der abtransportierten Mengen sind die Ermittler allerdings davon überzeugt, dass nicht einer allein für diese Tat verantwortlich sein kann.

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In der Nacht zum 20. April wurde auf dem Betriebsgelände im Gewerbepark Birkenhain zunächst ein Zaun niedergedrückt und dann ein Rolltor aufgehebelt. Anschließend begann der Abtransport von insgesamt zirka neun Tonnen Buntmetall. Nachdem der „Bruch“ der Polizei gemeldet wurde, schaltete ein spezialisierter Ermittler schnell und informierte umgehend alle möglichen Abnehmer von solch großen Mengen Metall in der Umgebung.

Und es dauerte auch nicht lange, bis er selbst auf ein verdächtiges Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen stieß, dass auch in Bernbach gesichtet worden sein soll. Bei einem Schrotthändler in Hanau kam es dann zur Festnahme der vier Angeklagten, die noch zirka die Hälfte des geklauten Metalls an Bord hatten. Dass nur der 36-Jährige die Tat zugab, lag vor allem daran, dass sein Handy zur Tatzeit in Freigericht eingeloggt war und dieses Indiz wohl auch ohne Geständnis für eine Verurteilung gereicht hätte. Der fünffacher Vater wurde zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Den anderen Angeklagten hingegen war nur die Hehlerei nachzuweisen, dass sie mit dem geklauten Metall in flagranti erwischt worden waren. Die Bulgaren im Alter von 44, 41 und 38 Jahren wurden jeweils zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt bei allen drei Jahre. Der zunächst von der Staatsanwaltschaft Hanau angeklagte bandenmäßige Diebstahl konnte den Angeklagten, die seit April in Untersuchungshaft saßen, in der fast neunstündigen Verhandlung nicht nachgewiesen werden. Die Urteile sind rechtskräftig.


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