Kein Nazi? Facebook-Hetzer aus Freigericht verurteilt

Altenmittlau
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Ein 35-jähriger Freigerichter hat im Amtsgericht Gelnhausen versucht, seine rechtsextreme Einstellung herunterzuspielen. Im vergangenen Jahr hetzte er im Internet monatelang gegen die Aufnahme von Flüchtlingen, eine Veröffentlichung auf Facebook brachte ihn jetzt auf die Anklagebank. „Ich hoffe, dass dies nicht ihre Gesinnung ist“, hatte sich dieser Wunsch von Richterin Ockert zumindest in der Vergangenheit nicht bestätigt. Der Altenmittlauer wurde für eine Veröffentlichung auf Facebook, mit der er den Holocaust verharmloste, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 625 Euro verurteilt.

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Inzwischen sind die Stimmen in Freigericht zumindest öffentlich verstummt, die im vergangenen Jahr lautstark gegen die Aufnahme von Flüchtlingen protestiert haben. In Erinnerung bleiben eine Facebook-Gruppe („Nein zur Flüchtlingsflut in Freigericht“), Aufkleber an Schaufensterscheiben und Laternenpfosten („Asylflut stoppen“) und eine Bürgerversammlung mit teils hitzigen Diskussionen. Der jetzt angeklagte Altenmittlauer fiel durch einen Eintrag auf seiner Facebook-Seite auf: „Wenn das alles überhaupt so passiert ist und daran habe ich mittlerweile große Zweifel dran“, kommentierte er den Holocaust im Dritten Reich, begonnen hatte er seinen Eintrag mit „Ne, Schuldgefühle habe ich kene, kann ja nix dafür, dass so ein wildgewordener Ösi…“.

In der Verhandlung versuchte er zunächst, diese Äußerungen zu relativieren. „Ich bin kein Nazi, definitiv nicht“, überzeugte er Staatsanwalt Alexander Voigt damit aber offensichtlich nicht. Der Vertreter der Anklagebehörde zitierte aus einer schriftlichen Stellungnahme des Altenmittlauers zu den Vorwürfen, in der er sich zwar für seine Aussage entschuldigte, aber zugleich auch formulierte: „Ich wollte nur klarstellen, dass es einen Völkermord auf der anderen Seite gibt.“ Dieser Völkermord finde wieder in Deutschland statt, diesmal nur anders herum. „Könnte es sein, dass wir alle gerade Zeitzeugen sind?“, so der 35-Jährige in dem Schreiben weiter.

„Das klingt nicht nach einem einmaligen Ausrutscher“, so die Einschätzung von Staatsanwalt Voigt, der auch in seinem Plädoyer deutlich machte, dass er große Zweifel an der politischen Gesinnung des Altenmittlauers hat. Das Gericht blieb knapp unter seiner Forderung von 30 Tagessätzen á 30 Euro, auch weil der 35-Jährige bislang noch nicht wegen rechtsextremer Straftaten auffällig geworden war. In seinem Vorstrafenregister stand nur eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro plus Führerscheinsperre wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahr 2014.

Das Gericht verließ der Altenmittlauer anschließend lachend mit seiner weiblichen Begleitung, vorher ließ er aber auch in der Verhandlung noch seine wahre Denkweise durchblicken: „Mittlerweile haben wir eine Ausnahmesituation in Deutschland“, so sein letzter Kommentar vor der Urteilsverkündung. Da er die Geldstrafe akzeptierte, wurde die Entscheidung sofort rechtskräftig.


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