Patientenverfügung: Anwälte raten von Mustervorlagen ab

Neuses
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Großes Interesse an der Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ der CDU Freigericht am Sonntag in der alten Kapelle in Neuses.

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Der Steinauer Bürgermeister und Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln sowie Rechtsanwalt Florian Altmann, stellvertretender Vorsitzender der CDU Freigericht, referierten zu aktuellen Fragen rund um die Patientenverfügung und den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH), der mit seiner Entscheidung aus dem Juli 2016 große Unsicherheit über bestehende Formulierungen in den bereits bestehenden Verfügungen auslöste.

Überrascht zeigte sich der Vorstand der CDU Freigericht über die Resonanz der Ratsuchenden, die Stühle  in der alten Kapelle in Neuses waren in kürzester Zeit alle belegt, rund 80 Interessierte fanden sich ein. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der CDU-Freigericht, Daniel Klein, starte Rechtsanwalt Uffeln mit der Frage, wer denn von den Anwesenden bereits eine Patientenverfügung erstellt habe. Bei rund der Hälfte der Zuhörer war dies der Fall, eine Situation, die dem Bundesdurchschnitt entspricht.

Anhand der gesetzlichen Normierung in 1901a BGB stellte Rechtsanwalt Altmann die Regelungssituationen dar, der bessere Fall, so Uffeln, sei der, in der die Patientenverfügung bereits bestehe.  Der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 06.07.2016 die häufig gewählte Formulierung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen“ als zu unpräzise qualifiziert, was dazu führe, dass die Patientenverfügung in einem eintretenden Fall wirkungslos sei. „Das Gericht sagt uns, was wir falsch machen, aber nicht wie es richtig zu machen ist…“, fuhr Uffeln fort, wobei der Bundesgerichtshof zumindest Hinweis erteilt habe, welche Alternativen bestünden.

Zum einen sei die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, zum anderen die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder die Bezugnahme auf konkrete Behandlungssituationen. Beide Rechtsanwälte wiesen darauf hin, dass die letztgenannten Möglichkeiten das Problem in sich bargen, dass erneut nur eine unkonkrete Beschreibung möglich sei, weswegen sie unisono empfahlen, der ersten Weg einzuschlagen und sich klar zu äußeren, diese ärztliche Maßnahme wünsche ich oder wünsche ich nicht. Wichtig sei dabei, so Altmann, sich gegebenenfalls mit dem Hausarzt oder einem Seelsorger über die medizinischen und ethischen Fragen zu beraten.

Die Referenten warnten davor, bei Patientenverfügungen auf Muster- oder Ankreuzvarianten zurückzugreifen, die individuelle Beratung und  Ausgestaltung sei ebenso wichtig wie die Hinterlegung der Patientenverfügung, wobei sich hier das zentrale Register bei der Bundesnotarkammer in Berlin empfehle, so Uffeln weiter. Er berichtete aus seiner anwaltlichen Tätigkeit sowie  der Lehrtätigkeit für die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises und konnte anhand konkreter Fälle die sich stellende Problematik eindrücklich vermitteln. Auch die Thematik der Palletativversorgung und der – verbotenen – aktiven Sterbehilfe wurden in diesem Zusammenhang angesprochen.

Im Anschluss stellten sich die Referenten den konkreten Fragen der Zuhörer. Abschließend dankte der Vorsitzende der CDU-Freigericht, Daniel Klein, den Referenten für den kurzweiligen Vortrag und kündigte bereits an, dass in Zukunft weitere Themen in einem solchen Rahmen vorgestellt würden. Für weitere Fragen stehen sowohl Malte Jörg Uffeln unter www.maltejoerguffeln.de sowie Florian Altmann unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 06181/95000 zur Verfügung.


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