Der nächste noch nicht berufene Bewerber Ortwin Hackenberg (lfd. Nr. 605) bleibt unberücksichtigt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Bewerbers und das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der UWG – Kevin Moldan - für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Somborn am 6. März 2016 zum 01.12.2017 in den Ortsbeirat Neuses fest. Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Somborn, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
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