Parlament: Cornelius Möbs rückt für Gerhard Hof nach

Freigericht
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Der Gemeindevertreter mit der laufenden Nummer 701 des Wahlvorschlages der Wählergruppe Die Unbestechlichen – Liste freier Bürger – Unbest.-LfB - Gerhard Hof ist verstorben und sein Mandat damit erloschen.

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Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des vorgenannten Wahlvorschlages – Johannes Maier und Wolfgang Stange – für die Gemeindewahl am 6. März 2016 bleiben bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 KWG unberücksichtigt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Unbest.-LfB – Cornelius Möbs – in die Gemeindevertretung Freigericht fest. Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Somborn, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden


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