Gemeinde warnt Gewerbetreibende: Keine Anzeigenwerbung beauftragt

Freigericht
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Wie zuletzt im Dezember wurde nun wiederholt von Freigerichter Gewerbetreibenden im Rathaus nachgefragt, ob die Gemeinde Freigericht Firmen oder Verlage zur Einholung von Werbeanzeigen für eine Publikation der Gemeinde beauftragt hat.

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„Hierzu wurde kein Auftrag vergeben“, erklärte Bürgermeister Joachim Lucas erneut.

Die Gemeinde Freigericht hatte im Frühjahr 2016 zuletzt ihre neue Imagebroschüre aufgelegt, die in Zusammenarbeit mit dem mediaprint infoverlag mit Sitz in Mering/bei Augsburg entstand und in der Freigerichter Gewerbetreibende inseriert hatten. Lucas: „Es ist in keinem Fall eine Neuauflage für die nächsten Jahre vorgesehen“. So könnten damit Trittbrettfahrer am Werk sein. Denn nun wurde die Gemeindeverwaltung wiederholt darüber informiert, dass vermehrt diejenigen Gewerbetreibenden angefragt wurden, die seinerzeit dort inseriert hatten – und dieses zum Teil auch recht massiv, angeblich im Namen der Gemeinde. Alleine eine Firma meldete sich, dass sie innerhalb kürzester Zeit von zwei Firmen die Nachricht hatte, dass die Daten eines angeblichen „Alt-Vertrags“ in einer Freigericht-Publikation unverzüglich per Unterschrift zu überprüfen beziehungsweise auch zu kündigen seien, weil angeblich die Auflage vergriffen sei. Die Firmeninhaberin reagierte zum Glück in der Art, dass sie sich die Ursprungsverträge zur Prüfung hatte zuschicken lassen wollen, was jedoch ausblieb. Eine von ihr erbetene Rückrufnummer zur Überprüfung konnte nicht genannt werden, die recht aufdringliche Anruferin legte prompt auf. Zwei weitere Unternehmen wurden mit einer schlechten Kopie ihrer Annonce, die der aktuellen Bürgerinformationsbroschüre entnommen war, angefaxt zwecks Vertragsverlängerung. Auch sie reagierten besonnen und antworteten der von der Schweiz aus agierenden Firma nicht.

Der Rathaus-Chef betont, dass keine Firma und kein Verlag von der Gemeinde zur Anzeigenakquise beauftragt wurde. Er empfiehlt allen Freigerichter Gewerbetreibenden, bei solchen Anzeigenaufträgen vorsichtig zu sein und sich nicht in der Hektik des Alltagsgeschäfts zu schnellen Unterschriften hinreißen lassen. Leider ist der Verwaltung ein Freigerichter Unternehmen bekannt, das auf diese unlautere Masche hineingefallen ist, wofür dem Unternehmen seitens dieser „Anzeigenhaie“ schon ein Betrag in mittlerer vierstelliger Höhe in Rechnung gestellt wurde. Aus der Erfahrung ähnlicher Werbe-Aktivitäten verschiedenster Verlage sei man im Rathaus insofern sensibel, ja vorsichtig geworden, weil schon mancher Anzeigen-Auftrag von Freigerichter Geschäftsleuten in gutem Glauben abgeschlossen wurde, dass es sich bei dem zu erstellenden Medium um eine Broschüre oder einen Straßenplan der Gemeinde handele. Dies habe in einzelnen Fällen schon zu großer Verärgerung geführt, weil man sich arglistig getäuscht fühlte und Probleme hatte, nach Ablauf der Rücktrittsfrist aus solchen Werbeverträgen wieder herauszukommen.

Bürgermeister Joachim Lucas rät allen Geschäftsleuten, im Zweifelsfall vor Unterschriftsleistung unter irgendwelche Verträge im Rathaus nachzufragen.


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