"In Absprache mit der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Regionalabteilung Prävention) und der Weisgerber Umweltservice GmbH weisen wir darauf hin, dass ein befüllter Abfall- beziehungsweise Windelsack bis zu 25 Kilogramm und auf keinen Fall mehr als 35 Kilogramm wiegen darf, damit es zu keiner körperlichen Überbeanspruchung der Müllwerker kommt. Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass die Säcke ordnungsgemäß verschnürt werden müssen. Sollte bei einem Sack die oben genannte Kilogrammgrenze überschritten werden oder der Sack nicht ordnungsgemäß verschnürt sein, wird dieser nicht entsorgt", heißt es aus dem Freigerichter Rathaus.
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