Berufliche Probleme nach Führerscheinverlust

Freigericht
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Eine „kleine Geburtstagsfeier“ wurde einem Freigerichter im vergangenen Jahr zum Verhängnis.

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Der 26-Jährige wurde anschließend mit 1,5 Promille am Steuer erwischt und musste seinen Führerschein sofort abgeben. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde jetzt auch noch zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 28. September 2018 um 20.25 Uhr stoppte ihn die Polizei im Freigerichter Ortsteil Neuses. Zu diskutieren gab es danach nichts mehr, der Angeklagte räumte seine Alkoholfahrt schon damals ein. Wie schwer das Leben ohne Führerschein ist, musste er anschließend feststellen: Er bekam berufliche Problem und kümmerte sich daher sofort darum, für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine möglichst gute Ausgangsposition zu haben. Dazu gehörte auch die Teilnahme an einem speziellen Kurs für „Alkoholsünder“, der als Vorbereitung für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gilt, die dem 26-Jährigen aufgrund seines Promillewertes allerdings erspart bleibt.

Dennoch muss er jetzt noch weitere vier Monate auf seinen Führerschein verzichten, außerdem wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen á 40 Euro und somit insgesamt 1.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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