Weil er sich in einem Linienbus vor einer Frau unsittlich verhalten haben sollte, war ein 20-jähriger Freigerichter im Amtsgericht Gelnhausen wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ angeklagt. Der junge Mann sollte auf der Fahrt zwischen Langenselbold und seinem Wohnort an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Die von der ihm im Bus gegenübersitzenden Frau angefertigte Videoaufnahme bestätigte dies allerdings nicht eindeutig: Zwar hatte der Schüler seine Hand im Bereich der Hose, hielt allerdings seine Tasche davor. Die Verhandlung vor dem Jugendgericht endete daher mit einem Freispruch.
Vermeintlicher Exhibitionist musste nur aufs Klo
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