Freigericht und Hasselroth wollen mobiles Blitzgerät anschaffen

Freigericht
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Die Gemeinden Freigericht und Hasselroth wollen zukünftig in ihrem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit einem eigenen mobilen „Blitzer“ die Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Dafür soll ein entsprechendes Gerät angeschafft und zusätzliches Personal eingestellt werden. Bislang wurden sowohl Messgerät als auch die Mitarbeiter geliehen.

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Ein entsprechender Beschluss war bereits in einer gemeinsamen Sitzung der jeweiligen Haupt- und Finanzausschüsse gefasst worden, jetzt hat zunächst die Freigerichter Gemeindevertretung diese Entscheidung bestätigt. Allerdings nicht ohne Kritik: Klaus Brönner (CDU) monierte, dass die finanziellen Mittel erst im Haushalt 2019 eingeplant werden könnten und demzufolge auch erst dann darüber entschieden werden müsste. Sein Fraktionskollege Hugo Klein kritisierte zudem die Aufteilung, dass in beiden Kommunen jeweils 20 Stunden pro Monat geblitzt werden solle, die Gemeinde Freigericht aber zwei Drittel der Kosten trage.

Laut Bürgermeister Joachim Lucas (UWG) soll diese Entscheidung ein Signal an Hasselroth sein, dass der im Ausschuss gemeinsam getroffene Beschluss auch tatsächlich umgesetzt werde. Und da die Einnahmen aus beiden Gemeinde in einen Topf wandern würden und davon zwei Drittel an Freigericht gingen, sei die Verteilung der Blitzzeiten letztlich egal. Laut einer Aufstellung der Finanzverwaltung im Freigerichter Rathaus wird bei der Durchführung der Messungen mit eigenem Gerät und eigenem Personal mit einem höheren Gewinn von zirka 20.000 Euro gerechnet.

Begründet wird die Anschaffung eines eigenen Messgerätes plus Personal allerdings auch mit einer veränderten rechtlichen Situation: Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt aus dem April 2017 habe noch einmal verdeutlicht, dass es sich bei der Verkehrsüberwachung um eine hoheitliche Aufgabe handele, die ausschließlich in der Verantwortung der Ordnungsbehörde liege, heißt es in der Antragsbegründung. Da unter anderem das Problem der Leiharbeitnehmer in diesem Urteil behandelt worden sei, stelle sich für die Verantwortlichen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes die Überlegung, das derzeit durch die Prüfgesellschaft „Dekra“ entliehene Personal in ein Beschäftigungsverhältnis der Gemeinde Freigericht zu übernehmen beziehungsweise andere Personalressourcen beider Kommunen zu nutzen.

Die rechtliche Situation werde zwar regelmäßig in den Verfahren mit dem zuständigen Amtsgericht und mit dem Regierungspräsidium Kassel als zuständige Aufsichtsbehörde geprüft, in der Vergangenheit habe es jedoch vereinzelt gerichtliche Entscheidungen, auch von höherer Instanz, gegeben, die eine Beschäftigung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für unzulässig erklärt hätten.

Im Oktober 2017 habe der Regierungspräsident Darmstadt zudem in einer Mitteilung an die Kommunen ausgeführt, dass der einzelne Leiharbeitnehmer maximal für 24 Monate an die Kommunen entliehen werden dürfe. „Die Verwaltung empfiehlt daher den politischen Gremien im Rahmen der Beschlussfassung zur Investition einer Messanlage auch eine Stelle in der Verwaltung zu schaffen, über welche die Tätigkeiten der Geschwindigkeitsmessungen abgedeckt werden“, folgte die Freigerichter Gemeindevertretung bei zwei nein Stimmen und zwei Enthaltungen dieser Vorlage.


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