Hundesteuer: Neue Chance für "gefährliche Hunde"

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In Freigericht wird über eine Änderung der Hundesteuersatzung diskutiert.

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Betroffen wären so genannte „gefährliche Hunde“ und die Vierbeiner von Forstmitarbeitern. SPD und UWG hatten entsprechende Anträge in die Gemeindevertretung eingebracht, die jetzt erst zunächst im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert werden.

Dr. Albrecht Eitz (SPD) erklärte, dass geprüfte Hunde von Forstbediensteten, Jagdpächtern und Jagdaufsehern einen Dienst für die Allgemeinheit leisten würden und daher eine Steuerbefreiung sinnvoll sei. Weitere Vierbeiner, beispielsweise von Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten, sollen hingegen nicht darunter fallen. Hugo Klein (CDU) hatte eine entsprechende Zwischenfrage gestellt.

Die UWG nimmt sich unterdessen dem viel diskutierten Thema „Kampfhunde“ an: Laut Satzung fällt für „gefährliche Hunde“ pro Jahr eine Steuer in Höhe von 498 Euro an und weicht damit enorm von der Abgabe für „normale“ Hunde (84 Euro) ab. Zukünftig sollen auch die Besitzer von vermeintlich gefährlichen Hunde beweisen können, dass ihre Vierbeiner nicht in diese Kategorie passen. Dafür soll laut UWG-Antrag ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgelegt werden, welches die Eigenschaft als gefährlicher Hund widerlegt. Nach der Beratung im Ausschuss wird die Gemeindevertretung über eine Änderung der Hundesteuersatzung entscheiden.


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