"Die Freigerichter" verwechseln Einnahmen mit Ausgaben

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"Nicht nur, dass die Fraktion 'Die Freigerichter' in einem Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2021 Einnahmen mit Ausgaben verwechselt hat, sondern darüber hinaus wurde diese Thematik auch noch in einem jüngst erschienenen Pressebericht als Einsparungspotential dargestellt", so die SPD in einer Pressemitteilung.

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Konkret gehe es bei diesem Vorgang um die Einnahmen von geschätzten 380.000 Euro aus dem im Haushaltsplan 2021 geplanten Verkauf eines Grundstückes Karlstraße/Alte Hauptstraße zum Zwecke des angedachten sozialen Wohnungsbaus an dieser Stelle. Dieses sei im Haushaltsplan 2021 klar und deutlich unter Einzahlungen ausgewiesen. „Wie die 'Die Freigerichter' das mit Ausgaben verwechseln kann und sich dann auch noch in einem Pressebericht lautstark damit brüstet, dass sie mit ihrem entsprechenden Änderungsantrag 380.000 Euro im Haushaltsplan 2021 einsparen wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärt Dr. Manfred Kirschning als Fraktionsmitglied der SPD und erläutert ergänzend, „mir ist so etwas in meiner fast 15-jährigen Zugehörigkeit als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses noch nie begegnet.“

Erst auf Hinweis des SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Heldt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, was die entsprechende Position im Haushaltsplan 2021 tatsächlich aussage, habe ein großer Überraschungseffekt bei der Fraktion "Die Freigerichter" eingesetzt und der entsprechende Änderungsantrag sei zurückgezogen worden. Die SPD-Fraktion stellt sich jetzt die Frage, wie das alles zu bewerten ist.

"Wäre es ein einmaliger Fehler, Schwamm drüber, sollte zwar nie, kann aber mal passieren, wenn beispielsweise ein Antrag nicht kritisch gegengelesen wurde. Aber leider reiht sich dieser Vorgang nahtlos in die Vielzahl von fehlerhaften bereits gestellten Anträgen dieser Fraktion ein. Man erinnere sich nur an das beantragte Weihnachtsgeschenk, jedem Freigerichter Haushalt einmalig eine Gutschrift zwischen 50 bis 100 Euro bei der Abwasserrechnung zu erstellen. Ein  im letzten Jahr gestellter Antrag, der komplett gegen eine bestehende Satzung verstößt“, zeigt Kirschning ein Beispiel aus der Vergangenheit auf und resümiert abschließend: „Einmalige Fehler können passieren. Wenn sich die aber nahtlos in eine Kette von gravierenden Antragsfehlern einreihen, kann ich nur die notwendige Kompetenz für das Einbringen von haushaltsrelevanten Anträgen stark in Frage stellen.“


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