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Der Gemeindevorstand weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl genutzt werden kann. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 05.September 2021 an alle Wahlberechtigten versandt. Der Antrag auf Briefwahl kann mit einem Termin persönlich im Wahlbüro oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden. Hierzu müssen der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift angegeben werden.

Die Beantragung eines Wahlscheins ist bereits ab 16. August 2021 auch über die Homepage der Gemeinde Freigericht www.freigericht.de in der Rubrik „Politik & Verwaltung > Politik & Wahlen > Wahlen > Aktuelle Wahl“ möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dann postalisch verschickt. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens vermehrt die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.


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