Photovoltaikförderung geht ab 13. März wieder los

Freigericht
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Die Photovoltaikförderung in Freigericht wird auch in diesem Jahr fortgesetzt; die Gemeindeverwaltung nimmt ab dem 13. März 2024 wieder neue Anträge entgegen.

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Diese Förderung umfasst sogenannte PV-Dachanlagen. Wichtige Informationen zum Förderprogramm (einschließlich der Richtlinie und des Förderantrags) gibt es nter der Rubrik Leben & Wohnen, Nachhaltigkeit, Energie, Photovoltaik/Solarthermie und unter folgendem Link:  https://www.freigericht.de/leben-wohnen/nachhaltigkeit/energie/photovoltaik-solarthermie/

Zuschussfähig sind Photovoltaikanlagen an/auf Gebäuden, die mit 100 €/kWp Leistung gefördert werden (maximal 1.000 € pro Anlage).

"Ziel des Förderprogramms ist, Freigerichter Bürgerinnen und Bürgern Anreize zu geben, ihren Solarstromanteil zu erhöhen. Dadurch kann der Energieverbrauch, insbesondere aus fossilen Energieträgern in Freigericht, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden. Die Förderung erstreckt sich auf Maßnahmen innerhalb des Gemeindesgebiets von Freigericht. Förderfähig sind nur Anlagen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Baubeginn gilt die Auftragsvergabe. Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinie sorgfältig durch", heißt es aus dem Rathaus.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen bei der

Gemeinde Freigericht
Bauamt
Rathausstraße 13
63579 Freigericht


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