Krimi um Baugrundstücke in Gelnhausen: Es ist noch nicht vorbei

Meerholz
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Das Baugebiet „Mittlauer Weg“ im Stadtteil Meerholz wird die Gelnhäuser Politik auch in Zukunft beschäftigen. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Hanau die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bauamtsleiter der Stadt wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt, der Magistrat hat allerdings bereits beschlossen, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft indes wirft Fragen auf.

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Der ehemalige Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) hatte in seiner Funktion Strafanzeige gegen den ehemaligen Bauamtsleiter im Juni 2022 Anzeige erstattet, nachdem bei einer Aktenrevision zum Vorschein gekommen sein soll, dass Sohn und Schwiegertochter des ehemaligen Bauamtsleiters in Besitz eines Grundstückes gekommen sein sollen, obwohl sie zuvor nicht am Bewerberverfahren teilgenommen haben. Das Grundstück soll der Bauamtsleiter laut Strafanzeige im Jahr 2015 farblich so gekennzeichnet haben, dass es für andere Bewerber nicht zur Verfügung stand. Um dies zu vertuschen, soll er Ende 2019 das Grundstücksreservierungsformular, das zuvor nicht abgegeben wurde, mit einem rückdatierten Datum in die Akten eingepflegt haben. Gegen den ehemaligen Bauamtsleiter bestand somit der Verdacht der Falschbeurkundung, Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat sowie der Urkundenfälschung, gegen Sohn und Schwiegertochter wurde ebenfalls wegen Urkundenfälschung ermittelt.

Laut Staatsanwaltschaft konnte im Ermittlungsverfahren nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass der ehemalige Bauamtsleiter das Grundstücksreservierungsformular mit dem Wissen seines Sohnes zurückdatierte. „Unabhängig davon hätte jedoch - die zur Last gelegte Rückdatierung unterstellt - auch keine unechte oder verfälschte Urkunde im Sinne des § 267 StGB vorgelegen“, so die Staatsanwaltschaft.

Die mit der Strafanzeige vorgeworfene Vorteilsnahme im Amt soll nicht vorgelegen haben, weil der Beschuldigte zum 31.10.2018 als Bauamtsleiter ausgeschieden sei. „Auch eine etwaige Amtsträgereigenschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1c StGB lag zum Tatzeitpunkt nicht mehr vor, da der Beschuldigte nach den durchgeführten Ermittlungen zum Zeitpunkt des zur Last gelegten ‚Nachheftens‘ des gegenständlichen Grundstückreservierungsformulars jedenfalls nicht mehr Leiter des Bauamtes und Geschäftsführer der SEG gewesen sei“, so die Staatsanwaltschaft hierzu.

Ein möglicherweise diskussionswürdiger Punkt: Die Leitung des Bauamtes wechselte tatsächlich Anfang November 2018, allerdings soll der ehemalige Bauamtsleiter weiterhin mehrfach die Woche im Rathaus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) nachgegangen sein, über die die Grundstücksverkäufe im „Mittlauer Weg“ abgewickelt wurden. Und das soll auch noch so gewesen sein, als die ihm vorgeworfene Rückdatierung des Formulares stattgefunden haben soll. Zudem wurde er für eine Geschäftsführertätigkeit finanziell entlohnt.

Auch die Urkundenfälschung konnte dem ehemaligem Bauamtsleiter laut Staatsanwaltschaft nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden: „Die betroffene Mitarbeiterin machte von einem ihr zustehenden Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch; bei den weiteren Zeugen handelte es sich ‚lediglich‘ um Zeugen vom Hörensagen, deren Bekundungen der Einlassung des Beschuldigten widersprach.“ Laut angeführtem Paragraph kann jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Als Zeugen vernommen wurden von Staatsanwaltschaft laut Information der Redaktion fünf Personen: Neben Bürgermeister Glöckner, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der SEG, noch vier MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, die teilweise auch für die SEG tätig waren. Und alle vier sollen auch bei Zusammenstellung der Informationen für die Strafanzeige mitgewirkt haben und wurden darin auch als Zeugen genannt. Warum jetzt eine Person offenbar schweigt, lässt daher viel Raum für Spekulationen.

„Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung war deshalb ebenfalls aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Anhaltspunkte für die Verwirklichung anderer Straftatbestände lagen auch hinsichtlich des Beschuldigten nicht vor“, heißt es zum Abschluss in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Hanau.

Der neue Gelnhäuser Bürgermeister Christian Litzinger (CDU) will diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren: „Gegen den entsprechenden Bescheid hat der Magistrat fristgerecht Beschwerde eingelegt.“ Geklärt werden muss zudem, wie es mit dem Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bauamtsleiter, das für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zunächst ruhte, nun weitergeht. „Diese Frage klären wir aufgrund der aktuellen Entwicklung derzeit mit der Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir in einem laufenden Verfahren keine weiteren Einzelheiten preisgeben wollen und können“, erklärte Litzinger hierzu.


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