TV Hailer lädt zu ordentlicher Mitgliederversammlung

Hailer
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Am Freitagabend, den 04. Mai 2018, um 19.00 Uhr findet im Vereinsraum des TV 1892 Hailer e. V. in der Jahnhalle in Hailer die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung statt.



"Jedes Mitglied ist herzlich eingeladen, sich über Neuigkeiten zu informieren und bei den anstehenden Entscheidungen mitzuwirken. Es gibt einige Themen, die zu besprechen sind sowie die Neuwahlen von Vorstandsämtern und einem Kassenprüfer. Am 25. Mai tritt eine neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Diese betrifft auch die in Deutschland ansässigen Vereine. Da dem TVH der Schutz der Mitgliederdaten sehr wichtig ist, wurde die Datenschutzerklärung entsprechend aktualisiert. Diese soll nun auch in der Satzung verankert werden. Ein Highlight der Mitgliederversammlung wird wieder die Ehrung der Mitglieder sein. Insgesamt werden dieses Jahr 28 Mitglieder für ihre jahrelange Mitgliedschaft geehrt. Darunter sind 6 Mitglieder, die bereits 70 Jahre im TVH sind.

Gleichzeitig möchten wir diese Möglichkeit aber auch nutzen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Potentiale aufzudecken. Sie sind herzlich eingeladen, nach der Versammlung noch zu einem kleinen Snack zu verweilen und sich mit uns auszutauschen. Haben Sie noch einen wichtigen Punkt anzubringen, der in dieser Versammlung diskutiert werden soll? Dann melden Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anträge für die Tagesordnung müssen dem Vorsitzenden des TV Hailer, Holger Saß, spätestens bis Freitag, den 13. Mai, vorliegen", teilt der Verein mit.

Die Einladung inklusive Tagesordnungspunkte ist in den Schaukästen und auf der Homepage des TVH (www.tv-hailer.de) veröffentlicht.

Tagesordnung

  1. Jahresbericht des Vorstandes
  2. Berichte aus den Sportbereichen
  3. Bericht der Kassenprüfer/-in
  4. Aussprache
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen von Vorstand und Kassenprüfer/-in
    1. Vorstand Finanzen
    2. Vorstand Sport
    3. Vorstand Schriftführung/Hallen-&Kursplanung
    4. Beisitzer Vorstand
    5. Jugendwart
    6. Kassenprüfer
  7. Satzungsänderung: Datenschutz

§ 18 Datenschutz

  1. a.Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – neu - personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.
  2. b.Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
    1. I.Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
    2. II.Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
    3. III.Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
    4. IV.Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
    5. c.Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Rufnummer, Bankdaten, Beitragshöhe für Mitgliedschaft, Teilnahme an Kursen und Übungsstunden.
    6. d.Zur Arbeitserleichterung werden diese Daten im Rahmen der Mitgliedschaft elektronisch verarbeitet und gespeichert in einer dafür vorgesehenen Vereinssoftware. Es ist durch Vertrag mit dem Betreiber der Software sichergestellt, dass für ihn dieselben Verpflichtungen aus dem BDSG gelten wie für die vereinsinternen Nutzer.
    7. e.Als Mitglied des Landessportbunds Hessen muss der Turnverein 1892 Hailer e.V. die Daten seiner Mitglieder (Name, Vorname, Funktion, Alter) anonymisiert an den Verband weitergeben.
    8. f.Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder (auf der Homepage, ggfs. in einer Vereinszeitschrift, am Schwarzen Brett, in den Schaukästen an der Jahnhalle, Gerhard-Diehl Halle und an der Hailerer Pforte) nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.
    9. g.Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  3. Ehrungen der Mitglieder
  4. Entscheidung über eingereichte Anträge
  5. Sonstiges

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