Gegen den gegen verhängten Strafbefehl legte er daher Einspruch ein, verurteilt wurde er im Amtsgericht Gelnhausen dennoch. Mit der Geldstrafe von 30 Tagessätzen á acht Euro und somit insgesamt 240 Euro kam er allerdings vergleichsweise glimpflich davon.
Die Drogen hatte die Polizei in zwei Schachteln auf seinem Schreibtisch gefunden. Für den 32-Jährigen offenbar kein Problem, gelegentlich habe er das Marihuana konsumiert, straffällig aufgefallen war er dadurch bislang nicht. Dementsprechend selbstbewusst trat er vor Gericht auf: Neben seinem zunächst von der Polizei ebenfalls sichergestellten Handy und etwas Bargeld wollte er auch die Digitalwaage wieder haben, die sich inzwischen in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft befand. „Die habe ich als Küchenwaage benutzt“, folgte das Gericht dieser Argumentation allerdings nicht und zog diese ebenfalls dauerhaft ein. Handy und Bargeld bekam er unterdessen wieder. Das Urteil ist rechtskräftig.
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